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Zum 01.01.2017 erfolgt eine Änderung der Düsseldorfer Tabelle, welche die Höhe des monatlichen Kindesunterhaltes festlegt.
Es soll eine Erhöhung des Kindergeldes für das Jahr 2017 geben. Dies hat Auswirkungen auf den tatsächlichen Zahlbetrag nach der Düsseldorfer Tabelle.
Sobald die veränderten Kindergeldzahlungen feststehen, kann auf dieser Seite auch die Kindergeldabzugstabelle eingestellt werden, welche den tatsächlichen Zahlbetrag des Kindesunterhaltes ausweist.
Im Übrigen bleibt die Düsseldorfer Tabelle 2017 gegenüber der vorangegangenen Tabelle unverändert. Der Selbstbehalt des Unterhaltsschuldners ändert sich nicht; dieser wurde letztmalig zum 01.01.2015 angepasst.
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