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aus Magdeburg & Stendal

Parkplatzschwein

Die Bezeichnung eines anderen als Parkplatzschwein ist keine strafbare Beleidigung, wenn es dem Äußernden darum ging, den angeblichen Falschparker auf sein unrichtiges Verhalten hinzuweisen. Hintergrund der Entscheidung des Amtsgerichtes Rostock vom 11.07.2012, Az.:...

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