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Personaldokumente in den Reißwolf!

Die Datenschutzgrundverordung (DSGVO) regelt die Pflichten beim Umgang mit personenbezogenen Daten. Danach dürfen personenbezogene Daten insbesondere nur auf rechtmäßige Weise verarbeitet werden, auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein...

Arbeitnehmerdaten werden zu Geld

Arbeitnehmer können Anspruch auf Schadensersatz gegen den Arbeitgeber haben, wenn dieser personenbezogene Daten entgegen der DSGVO verarbeitet. So verurteilte das ArbG Düsseldorf (Urteil vom 05.03.2020 – 9 Ca 6557/18) einen Arbeitgeber zur Zahlung von 5.000 €...