Reisen Mitarbeiter im Auftrag des Unternehmens, stellt sich oft die Frage: Muss die dafür aufgewendete Zeit wie reguläre Arbeitszeit vergütet werden? Grundsätzlich gilt: Ist die Reise notwendig, um dienstliche Aufgaben zu erfüllen, besteht Anspruch auf Vergütung. Allerdings gibt es hierbei einige wichtige Nuancen, die nicht außer Acht gelassen werden sollten.
Die Dienstreise in der Rechtsprechung: Was das Bundesarbeitsgericht entschieden hat
Ein wichtiges Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 17. Oktober 2018 (Az. 5 AZR 553/17) hat für mehr Rechtsklarheit gesorgt: Demnach ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, Reisezeiten genauso zu entlohnen wie die normale Arbeitszeit. Dennoch sind bestimmte Rahmenbedingungen einzuhalten:
- Die Vergütungsregelungen müssen klar und nachvollziehbar sein,
- der gesetzliche Mindestlohn darf nicht unterschritten werden,
- und unangemessene Benachteiligungen der Beschäftigten sind unzulässig.
Vergütungsmodelle für Dienstreisen – Spielräume und Möglichkeiten
In der betrieblichen Praxis haben sich unterschiedliche Modelle etabliert, wie Reisezeiten rechtssicher vergütet werden können:
- Pauschalbeträge für Reisezeiten,
- prozentuale Reduzierungen gegenüber dem normalen Stundenlohn,
- Deckelung der vergütbaren Stunden bei längeren Reisen.
Wichtig: Solche Modelle sind nur wirksam, wenn sie eindeutig im Arbeitsvertrag oder über eine Betriebsvereinbarung geregelt sind.
Dienstreise rechtssicher gestalten – Worauf Arbeitgeber achten sollten
Um Konflikte mit Mitarbeitenden oder rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, sollten Unternehmen auf folgende Punkte besonders achten:
- Transparente und schriftlich fixierte Regelungen,
- strikte Einhaltung des Mindestlohns,
- faire Gestaltung der Vergütung, auch bei längeren Dienstreisen.
Nur wer rechtzeitig für klare Regelungen sorgt, schafft Vertrauen und Rechtssicherheit auf beiden Seiten.
Fazit
Nicht jede Minute im Zug oder im Flugzeug ist automatisch Arbeitszeit – aber bei fehlenden oder unklaren Regelungen kann es schnell teuer werden. Arbeitgeber sind gut beraten, die Vergütung von Reisezeiten sorgfältig zu gestalten – am besten schriftlich, nachvollziehbar und fair.
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