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ARBEITSRECHT
Aufhebunsgvertrag

Befristung und Aufhebungsvertrag: Rechte, Risiken und die Sperrzeit-Falle

Stehen Sie vor dem Ende Ihres Arbeitsverhältnisses durch einen befristeten Vertrag oder legt Ihnen Ihr Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vor? In beiden Fällen befinden Sie sich in einer heiklen juristischen Situation, in der Fehler schnell zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen können. Viele Arbeitnehmer unterschätzen die Risiken – von einer unwirksamen Befristung bis zur gefährlichen Sperrzeit-Falle beim Arbeitslosengeld. Ein Aufhebungsvertrag ist oft eine Alternative zur Kündigung oder wird im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses verhandelt.

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht sichern wir Ihre Ansprüche. Wir prüfen die Wirksamkeit von Befristungen, kämpfen für eine Festeinstellung und verhandeln Aufhebungsverträge so, dass eine Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit vermieden und eine maximale Abfindung für Sie erzielt wird.

Der befristete Arbeitsvertrag: Wann ist er wirksam?

Nicht jede Befristung ist rechtlich zulässig. Das Gesetz stellt strenge Anforderungen, die Arbeitgeber oft nicht einhalten. Ihr Weg in ein unbefristetes Verhältnis könnte kürzer sein, als Sie denken.

Die zwei Arten der Befristung

Man unterscheidet zwischen der Befristung mit und ohne sachlichen Grund. Ohne sachlichen Grund ist eine Befristung nur für maximal zwei Jahre bei maximal dreimaliger Verlängerung möglich. Ein häufiger sachlicher Grund ist die Vertretung eines anderen Mitarbeiters. Zudem muss jede Befristung schriftlich vor Arbeitsantritt vereinbart werden. Mündliche Zusagen sind unwirksam!

Achtung, Kettenbefristung!

Werden sachgrundbefristete Verträge über Jahre immer wieder aneinandergereiht, kann ein Rechtsmissbrauch vorliegen. In solchen Fällen einer „Kettenbefristung“ prüfen wir, ob wir im Wege einer Entfristungsklage ein unbefristetes Arbeitsverhältnis für Sie durchsetzen können. Hierfür gilt eine sehr kurze Frist von nur drei Wochen nach dem vereinbarten Vertragsende. Wir beraten Sie auch umfassend, wenn es um die Kündigungsschutzklage oder andere gerichtliche Schritte geht.

Der Aufhebungsvertrag: Chance mit Risiken

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis in gegenseitigem Einvernehmen. Die wichtigste Regel lautet: Sie müssen niemals sofort unterschreiben! Nehmen Sie sich immer Bedenkzeit und lassen Sie den Vertrag anwaltlich prüfen.

Die Sperrzeit-Falle: Das größte Risiko

Da Sie mit Ihrer Unterschrift der Beendigung zustimmen, verhängt die Agentur für Arbeit in der Regel eine 12-wöchige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I. Das bedeutet: drei Monate kein Einkommen. Dieses Risiko lässt sich durch eine geschickte Vertragsgestaltung vermeiden.

Ihre Vorteile mit einem anwaltlich verhandelten Vertrag

Ein anwaltlich geprüfter und verhandelter Aufhebungsvertrag verwandelt die Risiken in Chancen:

  • Maximale Abfindung: Wir verhandeln eine Abfindung, die oft deutlich über der Standardformel liegt. Wenn Ihr Arbeitgeber seine Zahlungspflichten verletzt, helfen wir Ihnen auch, Lohn- und Gehaltsansprüche einzuklagen.
  • Vermeidung der Sperrzeit: Durch juristisch präzise Formulierungen sichern wir Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld ab.
  • Sehr gutes Arbeitszeugnis: Wir sichern Ihnen ein exzellentes Zeugnis mit der richtigen Note und Schlussformel zu. Lassen Sie Ihr Arbeitszeugnis von uns prüfen und korrigieren.
  • Bezahlte Freistellung: Oft erreichen wir eine bezahlte Freistellung bis zum Vertragsende. Das Thema Urlaubsanspruch, Verfall & Krankheit ist dabei ebenfalls relevant.

⚡ Vertrag läuft aus oder Aufhebungsvertrag erhalten? Sichern Sie sich jetzt ab!

Unterschreiben Sie nichts voreilig und lassen Sie keine Fristen verstreichen. Eine professionelle anwaltliche Prüfung ist eine kleine Investition, die Ihnen Tausende von Euro an Abfindung sichern oder eine monatelange Sperrzeit ersparen kann.

  • Sperrzeit vermeiden: Wir gestalten den Vertrag so, dass Sie sofort Arbeitslosengeld erhalten.
  • Abfindung maximieren: Wir kennen den wahren Wert Ihrer Zustimmung und verhandeln das beste Ergebnis.
  • Rechtssicherheit gewinnen: Wir prüfen das Kleingedruckte und schützen Sie vor versteckten Nachteilen.

Häufige Fragen zu Befristung & Aufhebungsvertrag

Welche Frist gilt für eine Entfristungsklage?

Sie müssen innerhalb von drei Wochen nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Befristung Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Nach Ablauf dieser Frist gilt auch eine unwirksame Befristung als wirksam.

Wie hoch ist die Abfindung in einem Aufhebungsvertrag?

Es gibt keine gesetzliche Regelung. Die Höhe ist reine Verhandlungssache und hängt vom Risiko des Arbeitgebers ab. Die Faustformel von 0,5 Monatsgehältern pro Jahr ist nur ein unterer Richtwert, den wir oft deutlich übertreffen.

Was ist ein „sachlicher Grund“ für eine Befristung?

Ein sachlicher Grund liegt vor, wenn der Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend ist, z.B. bei einer Vertretung für Elternzeit, zur Erledigung eines zeitlich begrenzten Projekts oder bei einem vorübergehenden erhöhten Arbeitsanfall.

Kann ich einen Aufhebungsvertrag widerrufen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Verträgen gibt es beim Aufhebungsvertrag kein gesetzliches Widerrufsrecht. Sobald Sie unterschrieben haben, ist die Vereinbarung bindend. Deshalb ist eine anwaltliche Prüfung vorab zwingend notwendig.

Ihr erster Schritt zur Lösung: Jetzt unverbindliche Klärung anfordern.

Sie stehen vor einer rechtlichen Herausforderung und suchen schnell Klarheit? Wir verstehen, dass dieser Schritt Vertrauen und oft Überwindung kostet.

Schildern Sie uns Ihr Anliegen kurz und präzise im Formular – ganz unverbindlich. Ihre Anfrage dient uns als Basis für eine schnelle Erstbewertung.

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