EINFACH RECHT
Befristung und Aufhebungsvertrag: Rechte, Risiken und die Sperrzeit-Falle
Stehen Sie vor dem Ende Ihres Arbeitsverhältnisses durch einen befristeten Vertrag oder legt Ihnen Ihr Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vor? In beiden Fällen befinden Sie sich in einer heiklen juristischen Situation, in der Fehler schnell zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen können. Viele Arbeitnehmer unterschätzen die Risiken – von einer unwirksamen Befristung bis zur gefährlichen Sperrzeit-Falle beim Arbeitslosengeld. Ein Aufhebungsvertrag ist oft eine Alternative zur Kündigung oder wird im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses verhandelt.
Als Fachanwälte für Arbeitsrecht sichern wir Ihre Ansprüche. Wir prüfen die Wirksamkeit von Befristungen, kämpfen für eine Festeinstellung und verhandeln Aufhebungsverträge so, dass eine Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit vermieden und eine maximale Abfindung für Sie erzielt wird.
Der befristete Arbeitsvertrag: Wann ist er wirksam?
Nicht jede Befristung ist rechtlich zulässig. Das Gesetz stellt strenge Anforderungen, die Arbeitgeber oft nicht einhalten. Ihr Weg in ein unbefristetes Verhältnis könnte kürzer sein, als Sie denken.
Die zwei Arten der Befristung
Man unterscheidet zwischen der Befristung mit und ohne sachlichen Grund. Ohne sachlichen Grund ist eine Befristung nur für maximal zwei Jahre bei maximal dreimaliger Verlängerung möglich. Ein häufiger sachlicher Grund ist die Vertretung eines anderen Mitarbeiters. Zudem muss jede Befristung schriftlich vor Arbeitsantritt vereinbart werden. Mündliche Zusagen sind unwirksam!
Achtung, Kettenbefristung!
Werden sachgrundbefristete Verträge über Jahre immer wieder aneinandergereiht, kann ein Rechtsmissbrauch vorliegen. In solchen Fällen einer „Kettenbefristung“ prüfen wir, ob wir im Wege einer Entfristungsklage ein unbefristetes Arbeitsverhältnis für Sie durchsetzen können. Hierfür gilt eine sehr kurze Frist von nur drei Wochen nach dem vereinbarten Vertragsende. Wir beraten Sie auch umfassend, wenn es um die Kündigungsschutzklage oder andere gerichtliche Schritte geht.
Der Aufhebungsvertrag: Chance mit Risiken
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis in gegenseitigem Einvernehmen. Die wichtigste Regel lautet: Sie müssen niemals sofort unterschreiben! Nehmen Sie sich immer Bedenkzeit und lassen Sie den Vertrag anwaltlich prüfen.
Die Sperrzeit-Falle: Das größte Risiko
Da Sie mit Ihrer Unterschrift der Beendigung zustimmen, verhängt die Agentur für Arbeit in der Regel eine 12-wöchige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I. Das bedeutet: drei Monate kein Einkommen. Dieses Risiko lässt sich durch eine geschickte Vertragsgestaltung vermeiden.
Ihre Vorteile mit einem anwaltlich verhandelten Vertrag
Ein anwaltlich geprüfter und verhandelter Aufhebungsvertrag verwandelt die Risiken in Chancen:
- Maximale Abfindung: Wir verhandeln eine Abfindung, die oft deutlich über der Standardformel liegt. Wenn Ihr Arbeitgeber seine Zahlungspflichten verletzt, helfen wir Ihnen auch, Lohn- und Gehaltsansprüche einzuklagen.
- Vermeidung der Sperrzeit: Durch juristisch präzise Formulierungen sichern wir Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld ab.
- Sehr gutes Arbeitszeugnis: Wir sichern Ihnen ein exzellentes Zeugnis mit der richtigen Note und Schlussformel zu. Lassen Sie Ihr Arbeitszeugnis von uns prüfen und korrigieren.
- Bezahlte Freistellung: Oft erreichen wir eine bezahlte Freistellung bis zum Vertragsende. Das Thema Urlaubsanspruch, Verfall & Krankheit ist dabei ebenfalls relevant.
⚡ Vertrag läuft aus oder Aufhebungsvertrag erhalten? Sichern Sie sich jetzt ab!
Unterschreiben Sie nichts voreilig und lassen Sie keine Fristen verstreichen. Eine professionelle anwaltliche Prüfung ist eine kleine Investition, die Ihnen Tausende von Euro an Abfindung sichern oder eine monatelange Sperrzeit ersparen kann.
- Sperrzeit vermeiden: Wir gestalten den Vertrag so, dass Sie sofort Arbeitslosengeld erhalten.
- Abfindung maximieren: Wir kennen den wahren Wert Ihrer Zustimmung und verhandeln das beste Ergebnis.
- Rechtssicherheit gewinnen: Wir prüfen das Kleingedruckte und schützen Sie vor versteckten Nachteilen.
Häufige Fragen zu Befristung & Aufhebungsvertrag
Welche Frist gilt für eine Entfristungsklage?
Sie müssen innerhalb von drei Wochen nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Befristung Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Nach Ablauf dieser Frist gilt auch eine unwirksame Befristung als wirksam.
Wie hoch ist die Abfindung in einem Aufhebungsvertrag?
Es gibt keine gesetzliche Regelung. Die Höhe ist reine Verhandlungssache und hängt vom Risiko des Arbeitgebers ab. Die Faustformel von 0,5 Monatsgehältern pro Jahr ist nur ein unterer Richtwert, den wir oft deutlich übertreffen.
Was ist ein „sachlicher Grund“ für eine Befristung?
Ein sachlicher Grund liegt vor, wenn der Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend ist, z.B. bei einer Vertretung für Elternzeit, zur Erledigung eines zeitlich begrenzten Projekts oder bei einem vorübergehenden erhöhten Arbeitsanfall.
Kann ich einen Aufhebungsvertrag widerrufen?
Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Verträgen gibt es beim Aufhebungsvertrag kein gesetzliches Widerrufsrecht. Sobald Sie unterschrieben haben, ist die Vereinbarung bindend. Deshalb ist eine anwaltliche Prüfung vorab zwingend notwendig.
Ihr Team für Arbeitsrecht bei Wulf & Collegen
Bei uns arbeiten fünf spezialisierte Köpfe eng vernetzt an Ihrem Fall. Nach dem Vier-Augen-Prinzip analysieren wir jede Situation aus verschiedenen Blickwinkeln, bündeln unser Wissen und entwickeln so Strategien, die ein Einzelkämpfer oft übersieht. Das Ergebnis: eine schlagkräftige Einheit, die strategisch denkt und konsequent für Ihr Recht kämpft.
Rechtsanwalt | Sandro Wulf
Rechtsanwalt | Lars Hänig
Rechtsanwalt | Jan Steinmetz
Rechtsanwalt | Maximilian Scholze
Dipl. Juristin | Louise Hensel
Rechtsberatung ist Vertrauenssache
Als Wulf & Collegen begleiten wir Mandanten seit vielen Jahren in wichtigen Rechtsfragen – persönlich, verständlich und konsequent. Mehr als 1.200 Mandantenbewertungen bestätigen unsere Arbeit.
Sie möchten direkt mit uns sprechen? Wählen Sie den passenden Standort:
Ihr erster Schritt zur rechtlichen Klärung
Sie stehen vor einer rechtlichen Herausforderung und suchen schnell Klarheit? Wir verstehen, dass dieser Schritt Vertrauen und oft Überwindung kostet.
Schildern Sie uns Ihr Anliegen kurz und präzise im Formular – ganz unverbindlich. Ihre Anfrage dient uns als Grundlage für eine erste Einschätzung.
Das dürfen Sie erwarten:
- Unverbindlicher Erstkontakt: Ihre Kontaktaufnahme ist ohne Risiko und verpflichtet Sie zu nichts.
- Schnelle Rückmeldung: Wir melden uns werktags in der Regel innerhalb von 24 Stunden mit einer ersten Einschätzung bei Ihnen.
- Vertraulichkeit: Ihre Daten werden sicher, diskret und vertraulich behandelt.
Jetzt unverbindlich Ihre Anfrage stellen
Kontakt: Ihre Ansprechpartner für Arbeitsrecht
Die Rechtsanwälte Wulf & Collegen sind an mehreren Standorten präsent und bieten bundesweite Beratung mit lokaler Expertise. Wir unterstützen Sie dort, wo Sie uns brauchen:
Aktuelles Wissen & Rechtsprechung
Bleiben Sie informiert über aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht:
Zurück zur Übersicht: Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Aktuelle News zum Arbeitsrecht
Teilkrankschreibung: Warum die geplante Teil-AU für Arbeitgeber riskant ist
Kurz & klar: Die Teilkrankschreibung soll nach dem Kabinettsentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz eine teilweise Rückkehr trotz Arbeitsunfähigkeit ermöglichen. Für Arbeitgeber bleibt sie arbeitsrechtlich riskant, weil...
Verdachtskündigung ohne Anhörung: Warum Arbeitgeber im Känguru-Fall verloren
Eine Verdachtskündigung ohne vorherige Anhörung ist für Arbeitgeber riskant. Das LAG Mecklenburg-Vorpommern zeigt: Wer vorschnell kündigt, ohne sauber zu ermitteln und den Arbeitnehmer anzuhören, gefährdet die Wirksamkeit der Kündigung.
Entlastungsprämie 2026: So wird die Prämie zum Leistungsinstrument für Arbeitgeber
Entlastungsprämie 2026: Arbeitgeber können bis zu 1.000 Euro steuerfrei zahlen. Entscheidend ist eine rechtssichere Gestaltung, damit die Prämie nicht als Geschenk wirkt, sondern als Leistungsinstrument für Produktivität, Bindung und klare Zielerreichung.
Teilkrankschreibung: Warum die geplante Teil-AU für Arbeitgeber riskant ist
Kurz & klar: Die Teilkrankschreibung soll nach dem Kabinettsentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz eine teilweise Rückkehr trotz Arbeitsunfähigkeit ermöglichen. Für Arbeitgeber bleibt sie arbeitsrechtlich riskant, weil Freiwilligkeit, 7-Tage-Frist,...
Verdachtskündigung ohne Anhörung: Warum Arbeitgeber im Känguru-Fall verloren
Eine Verdachtskündigung ohne vorherige Anhörung ist für Arbeitgeber riskant. Das LAG Mecklenburg-Vorpommern zeigt: Wer vorschnell kündigt, ohne sauber zu ermitteln und den Arbeitnehmer anzuhören, gefährdet die Wirksamkeit der Kündigung.
Entlastungsprämie 2026: So wird die Prämie zum Leistungsinstrument für Arbeitgeber
Entlastungsprämie 2026: Arbeitgeber können bis zu 1.000 Euro steuerfrei zahlen. Entscheidend ist eine rechtssichere Gestaltung, damit die Prämie nicht als Geschenk wirkt, sondern als Leistungsinstrument für Produktivität, Bindung und klare Zielerreichung.
„Betriebsfahrzeug – private Nutzung – Krankheit – Rückgabe“
Dienstwagen bei Krankheit: Muss der Arbeitnehmer den Firmenwagen sofort zurückgeben? Der Beitrag erklärt, wann Privatnutzung, Entgeltfortzahlung und Arbeitsvertrag entscheidend sind und warum die Rückgabe nicht automatisch im Betrieb erfolgen muss.
Beleidigung auf Betriebsfeier: Fristlose Kündigung?
Ob Sommerfest, Jubiläumsfeier oder Teamevent: Betriebsveranstaltungen gehören auch 2026 für viele Unternehmen fest zum Arbeitsalltag. Gerade in lockerer Atmosphäre werden Grenzen jedoch schneller überschritten, als vielen Beteiligten bewusst ist. Das kann...
Arbeitslosengeld nach Aufhebungsvertrag: Wann droht eine Sperrzeit?
Ein Aufhebungsvertrag kann beim Arbeitslosengeld Nachteile auslösen. Erfahren Sie, wann eine Sperrzeit droht, welche Rolle Abfindung und Kündigungsfrist spielen und warum der Vertrag vor der Unterschrift rechtlich geprüft werden sollte.






