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ARBEITSRECHT
Kündigungsschutz

Kündigungsschutzklage: Frist, Ablauf & Chancen – Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht

Sie haben eine Kündigung erhalten. Dieser Moment ist oft ein Schock, der Unsicherheit, Wut und Zukunftsängste auslöst. Atmen Sie tief durch, denn Sie sind nicht allein. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht wissen wir: Viele Kündigungen sind fehlerhaft und damit unwirksam. Das deutsche Arbeitsrecht schützt Sie als Arbeitnehmer oft besser, als Sie denken.

Doch trotz aller Emotionen gilt jetzt: Sie müssen schnell handeln! Ihr wichtigster Schutz ist die Kündigungsschutzklage. Die gesetzliche Frist dafür ist extrem kurz und darf unter keinen Umständen verpasst werden. Wir erklären Ihnen die wichtigsten Schritte und helfen Ihnen sofort. Ein wichtiger Aspekt hierbei ist auch der Aufhebungsvertrag als Alternative oder Ergebnis eines Kündigungsschutzprozesses.

Die ersten Schritte nach der Kündigung: Was jetzt wirklich zählt

Das Wichtigste zuerst: Unterschreiben Sie nichts und bewahren Sie Ruhe. Jeder Schritt muss jetzt wohlüberlegt sein. Wir führen Sie durch den Prozess.

Die 3-Wochen-Frist: Ihre wichtigste Deadline

Das Gesetz setzt Ihnen eine sehr kurze und strikte Frist: Sie haben ab dem schriftlichen Zugang Ihrer Kündigung nur drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Verpassen Sie diese Frist, wird selbst eine fehlerhafte Kündigung wirksam. Kontaktieren Sie uns daher umgehend, um diese entscheidende Frist zu wahren.

Ihre Chancen: Job zurück oder hohe Abfindung

Die Erfolgsaussichten einer Klage sind oft sehr gut. Das Ziel ist dabei nicht immer die Rückkehr an den Arbeitsplatz, sondern häufig die Aushandlung einer fairen Abfindung.

Wann gilt der Kündigungsschutz für mich?

Der allgemeine Kündigungsschutz des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) greift, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:

  1. Sie sind länger als sechs Monate im Betrieb beschäftigt.
  2. Ihr Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als zehn Mitarbeiter.

Trifft dies zu, kann Ihr Arbeitgeber nur aus drei Gründen kündigen: personenbedingt (z.B. lange Krankheit), verhaltensbedingt (nach Abmahnung) oder betriebsbedingt (z.B. Auftragsmangel).

Abfindung: Kein Anspruch, aber ein realistisches Ziel

Es gibt zwar keinen automatischen Anspruch auf eine Abfindung, aber die meisten Kündigungsschutzklagen enden mit einem Vergleich, der eine Abfindungszahlung beinhaltet. Der Arbeitgeber „kauft“ sich damit vom Risiko frei, den Prozess zu verlieren. Die Höhe ist Verhandlungssache. Als Faustformel gilt oft 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Je fehlerhafter die Kündigung, desto höher ist der Betrag, den wir für Sie aushandeln können. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie auch in unserem Leitfaden zu Aufhebungsvertrag & Befristung.

Der Ablauf einer Kündigungsschutzklage

Wir kümmern uns um den gesamten Prozess, damit Sie entlastet sind:

  1. Kostenfreie Ersteinschätzung: Sie schicken uns Ihre Kündigung, wir prüfen Ihre Chancen.
  2. Klageeinreichung: Wir reichen fristgerecht die Klage beim zuständigen Arbeitsgericht ein.
  3. Gütetermin: Kurz darauf findet ein erster Termin vor Gericht statt. Ziel ist eine schnelle Einigung (Vergleich). Hier werden die meisten Fälle bereits durch eine Abfindungszahlung gelöst.
  4. Kammertermin: Kommt keine Einigung zustande, geht es in die Hauptverhandlung. Wir vertreten Sie konsequent, um Ihre Ziele zu erreichen. Zudem können hierbei oft auch noch offene Lohn- oder Gehaltsansprüche sowie Fragen zum Urlaubsanspruch oder Krankheitsregelungen geklärt werden.

⚡ Kündigung erhalten? Handeln Sie JETZT und wahren Sie die 3-Wochen-Frist!

Lassen Sie keine wertvolle Zeit verstreichen. Jeder Tag zählt. Wir bieten Ihnen eine schnelle, vertrauliche und für Sie unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Situation, damit Sie sofort wissen, wo Sie stehen.

  • Fristen wahren: Wir garantieren die fristgerechte Einreichung Ihrer Klage.
  • Chancen maximieren: Wir finden die Fehler in der Kündigung und verhandeln die bestmögliche Abfindung.
  • Kosten-Check: Wir prüfen sofort, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.

Häufige Fragen zur Kündigungsschutzklage

Was kostet mich die Kündigungsschutzklage?

Die Kosten richten sich nach Ihrem Gehalt. Aber keine Sorge: Wir prüfen sofort und kostenfrei, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt. In den meisten Fällen ist dies der Fall, sodass für Sie kein Kostenrisiko entsteht.

Kann ich auch per WhatsApp oder E-Mail gekündigt werden?

Nein. Eine Kündigung muss laut Gesetz immer schriftlich erfolgen und im Original vom Arbeitgeber unterschrieben sein. Eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder SMS ist unwirksam. Trotzdem müssen Sie auch hiergegen innerhalb von drei Wochen klagen.

Gilt der Kündigungsschutz auch in der Probezeit?

Nein, der allgemeine Kündigungsschutz des Kündigungsschutzgesetzes greift erst nach den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses. In der Probezeit ist eine Kündigung einfacher möglich, darf aber trotzdem nicht willkürlich oder diskriminierend sein.

Bekomme ich eine Sperre beim Arbeitslosengeld, wenn ich klage?

Nein. Eine Sperrzeit droht in der Regel nur, wenn Sie die Kündigung selbst verschuldet haben oder einen Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund unterschreiben. Die Erhebung einer Kündigungsschutzklage schützt Sie vor einer Sperrzeit.


Kündigungsschutzklage in Ihrer Region einreichen

Unsere Fachanwälte reichen Ihre Kündigungsschutzklage umgehend bei dem für Sie zuständigen Arbeitsgericht ein, egal wo Sie in Deutschland leben.

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