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Viele Arbeitgeber gehen davon aus, dass freigestellte Arbeitnehmer sofort eine neue Stelle suchen müssen, um sich fiktiven Verdienst anrechnen zu lassen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nun klargestellt, dass diese Annahme nicht pauschal zutrifft.

Die gesetzliche Grundlage: § 615 BGB und das neue BAG-Urteil

Das Urteil des BAG vom 12.02.2025 (5 AZR 127/24) bestätigt:

  • Eine fiktive Anrechnung anderweitigen Verdienstes setzt voraus, dass der Arbeitnehmer wider Treu und Glauben untätig bleibt.
  • Die einseitige Freistellung durch den Arbeitgeber bedeutet Annahmeverzug. Der Lohnanspruch bleibt bestehen.
  • Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, sich bereits vor Ablauf der Kündigungsfrist eine neue Stelle zu suchen.

Wer trägt die Verantwortung?

Damit Arbeitgeber eine Anrechnung geltend machen können, müssen sie nachweisen:

  1. Dass die Beschäftigung des Arbeitnehmers unzumutbar war.
  2. Dass der Arbeitnehmer sich vorsätzlich nicht um eine neue Stelle bemüht hat.

Auswirkungen für Arbeitgeber

Vorteile:

  • Arbeitgeber können freigestellte Arbeitnehmer nicht pauschal zur sofortigen Jobsuche verpflichten.
  • Lohnansprüche bleiben bestehen, wenn keine nachweisbare Pflichtverletzung des Arbeitnehmers vorliegt.

Herausforderungen:

  • Die Dokumentation der Freistellung muss lückenlos erfolgen.
  • Arbeitgeber müssen genau begründen, warum eine fiktive Anrechnung gerechtfertigt sein könnte.

Praxisprobleme und Lösungsansätze

Problem: Arbeitgeber setzen auf eine automatische Anrechnung fiktiven Einkommens.
Lösung: Eine individuelle Prüfung der Umstände und rechtzeitige Kommunikation mit dem Arbeitnehmer sind essenziell.

Problem: Arbeitnehmer wissen nicht, ob sie sich sofort bewerben müssen.
Lösung: Das BAG-Urteil zeigt. Eine sofortige Jobsuche ist nicht zwingend erforderlich.

Problem: Fehlende Nachweise erschweren Arbeitgebern eine Anrechnung.
Lösung: Klare Dokumentation und frühzeitige Beratung durch Experten helfen, Unsicherheiten zu vermeiden.

Fazit: Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Arbeitnehmer sollten:

  • Wissen, dass sie sich nicht zwingend sofort um einen neuen Job bemühen müssen.
  • Nur dann fiktiven Verdienst anrechnen lassen, wenn sie nachweislich untätig bleiben.

Arbeitgeber sollten:

  • Ihre Dokumentationspflicht ernst nehmen und Nachweise sorgfältig sichern.
  • Nicht pauschal davon ausgehen, dass eine fiktive Anrechnung möglich ist.

Merke: Eine frühzeitige Bewerbungspflicht während der Freistellung besteht nicht automatisch. Arbeitgeber müssen aktiv nachweisen, dass eine Anrechnung gerechtfertigt wäre.

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