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Zum 01.11.2014 treten einige Neuregelungen in Kraft: Neuwagen müssen dann mit einem Reifendruckkontrollsystem ausgerüstet sein. Inkassodienstleister müssen ihre Inkassoschreiben transparenter gestalten. Und für Abstimmungen im Rat der Europäischen Union gilt künftig der Grundsatz der doppelten Mehrheit der Staaten und der Bevölkerung. Dies hat die Bundesregierung am 29.10.2014 mitgeteilt.
Reifendruckkontrollsystem für Neuwagen Pflicht
Ab dem 01.11.2014 müssen Neuwagen (der Klasse M 1: Pkw und Wohnmobile) aufgrund der europäischen Verordnung 661/2009/EG mit einem Reifendruckkontrollsystem ausgerüstet sein. Diese Systeme überwachen automatisch und kontinuierlich den Reifendruck und warnen, sobald der Luftdruck abfällt.
Darlegungs- und Informationspflichten beim Inkassoverfahren
Das Inkassoverfahren soll transparenter werden. Dazu gelten künftig neue Darlegungs- und Informationspflichten des Inkassodienstleisters (§ 11a RDG neu, § 43d BRAO neu). Am 01.11.2014 treten die entsprechenden Teile des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken, das im Übrigen schon seit dem 09.10.2013 wirksam ist, in Kraft. Dann muss dem Inkassoschreiben zu entnehmen sein, wer die Forderung geltend macht, worauf sie beruht und wie sich die Kosten berechnen.
Doppelte Mehrheit für Abstimmungen im EU-Ministerrat erforderlich
Ab dem 01.11.2014 gilt für Abstimmungen im Rat der Europäischen Union der durch den Vertrag von Lissabon eingeführte Grundsatz der doppelten Mehrheit der Staaten und der Bevölkerung. Die doppelte Mehrheit ist erreicht, wenn mindestens 55% der Mitgliedstaaten mit ihrer Stimme einem Beschluss zustimmen und diese Staaten mindestens 65% der Gesamtbevölkerung repräsentieren (Art. 16 Abs. 4 Unterabs. 1 EUV). Bis 2017 ist es auf Antrag eines Mitgliedstaates weiter möglich, nach den bisherigen Regeln abzustimmen.
Sandro Wulf
Rechts- und Fachanwalt

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