Der neue Koalitionsvertrag 2025 zwischen CDU/CSU und SPD bringt zahlreiche arbeitsrechtliche Neuerungen mit sich. Ziel der Reformen ist es, den Arbeitsmarkt zu modernisieren, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und soziale Gerechtigkeit zu fördern. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den geplanten Änderungen vertraut machen – denn sie betreffen zentrale Bereiche wie Arbeitszeit, Entgelt, Mitbestimmung und Fachkräftesicherung.
Im Folgenden geben wir einen Überblick über die wichtigsten Vorhaben.
Koalitionsvertrag bringt flexiblere Arbeitszeitregelungen
Wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeit
Die bisherige tägliche Höchstarbeitszeit nach § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ersetzt die Koalition durch eine wöchentliche Betrachtung. . Künftig soll die zulässige Arbeitszeit bei maximal 48 Stunden pro Woche liegen – im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG. Ziel ist es, Unternehmen mehr Spielraum bei der Arbeitszeitgestaltung zu ermöglichen.
Verpflichtende elektronische Zeiterfassung
Auf Grundlage der EuGH-Rechtsprechung von 2019 und der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) von 2022 verpflichtet die Koalition Arbeitgeber zur Einführung eines verlässlichen, objektiven und zugänglichen Zeiterfassungssystems. Außerden müssen Arbeitgeber künftig sicherstellen, dass alle Arbeitszeiten systematisch dokumentiert werden.
Mindestlohn und Entgelttransparenz im Koalitionsvertrag 2025
Mindestlohn orientiert am Medianlohn
Die Koalition will den gesetzlichen Mindestlohn künftig an 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten koppeln. Demnach könnte bereits 2026 ein Stundenlohn von bis zu 15 Euro möglich sein. Allerdings bleibt die finale Entscheidung weiterhin der unabhängigen Mindestlohnkommission vorbehalten.
Bürokratiearme Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie
Die Bundesregierung plant, die EU-Entgelttransparenzrichtlinie zügig und mit möglichst wenig bürokratischem Aufwand in nationales Recht zu überführen. Ziel ist es, bis 2030 „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ flächendeckend umzusetzen – insbesondere durch klare Vorgaben für größere Unternehmen.
Koalitionsvertrag sieht steuerliche Entlastung und Bürokratieabbau vor
Steuerfreie Überstundenzuschläge
Die Koalitionspartner wollen Überstundenzuschläge steuerlich begünstigen, sofern diese über die tariflich vereinbarte oder an Tarifverträge angelehnte Vollzeit hinausgehen. Dadurch sollen Fachkräfte motiviert werden, zusätzliche Arbeitsstunden zu leisten und dem Fachkräftemangel entgegenwirken.
Sofortprogramm zum Bürokratieabbau
Die Regierung kündigt ein Sofortprogramm zum Abbau bürokratischer Hürden an, besonders für kleine und mittlere Unternehmen. Konkret sollen unter anderem Pflichten zur Bestellung von Betriebsbeauftragten wegfallen. Ebenso will man Schulungs-, Weiterbildungs- und Dokumentationspflichten deutlich reduzieren.
Digitalisierung der Mitbestimmung wird gesetzlich verankert
Rechtsrahmen für digitale Betriebsratsarbeit
Die Koalition will digitale Betriebsratsarbeit gesetzlich ermöglichen – dazu zählen Online-Sitzungen, digitale Versammlungen sowie elektronische Wahlen. Damit soll die betriebliche Mitbestimmung moderner und alltagstauglicher werden, gerade in hybriden Arbeitsmodellen.
Digitales Zugangsrecht für Gewerkschaften
Gewerkschaften sollen künftig ein gesetzlich verankertes digitales Zugangsrecht zu Betrieben erhalten, damit sie ihre Aufgaben auch online effektiv wahrnehmen können. Somit reagiert die Politik auf veränderte Kommunikationsgewohnheiten in der Arbeitswelt.
Fachkräftesicherung im Fokus des Koalitionsvertrags
Digitale „Work-and-stay-Agentur“
Die Koalition plant die Einführung einer digitalen „Work-and-stay-Agentur“ für Fachkräfteeinwanderung. Diese Agentur soll Verfahren der Erwerbsmigration sowie der Anerkennung ausländischer Qualifikationen bündeln. Ziel ist es, bürokratische Hürden abzubauen und die Einwanderung effizienter zu gestalten.
Lockerung von Arbeitsverboten für Geflüchtete
Zukünftig will die Regierung Arbeitsverbote für Geflüchtete auf maximal drei Monate beschränken – ausgenommen sind Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten, Dublin-Fälle oder Fälle von offensichtlichem Asylmissbrauch. Damit soll der Zugang zum Arbeitsmarkt beschleunigt und vorhandenes Potenzial besser genutzt werden.
Fazit: Der Koalitionsvertrag 2025 bringt Chancen – aber auch Pflichten
Der Koalitionsvertrag enthält ambitionierte Vorhaben zur Neuausrichtung des Arbeitsrechts. Für Unternehmen bedeutet das: mehr Flexibilität, mehr Digitalisierung, aber auch neue Anforderungen in der Umsetzung. Gerade in Bereichen wie Arbeitszeit, Entgelttransparenz und Mitbestimmung ist sorgfältige Planung gefragt.
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