Wollen Sie als Arbeitgeber Ihr Unternehmen sichern und zugleich Mitarbeiter halten? Dann scheint eine Betriebsvereinbarung, die Kündigungsschutz gegen finanzielle Abstriche bietet, oft eine gute Lösung zu sein.
Vorsicht ist jedoch geboten, denn ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zeigt, wie schnell dies zur teuren Falle wird. So war ein Arbeitgeber am Ende an seinen Kündigungsschutz gebunden, obwohl die Gegenleistung der Mitarbeiter – also ein Gehaltsverzicht – für unwirksam erklärt wurde.
Deshalb sollten Sie solche teuren Fehler durch eine vorausschauende, sichere Gestaltung vermeiden. Mit der Hilfe von Rechtsanwälte Wulf & Collegen sorgen Sie dafür, dass Ihre Vereinbarungen die Ziele Ihres Unternehmens erreichen und Sie gleichzeitig vor bösen Überraschungen geschützt sind.
💡 Das BAG-Urteil: Kündigungsschutz bleibt, Gehaltsverzicht entfällt
Im Kern des Urteils stand ein Handel: Ein Arbeitgeber sicherte Kündigungsschutz zu, während die Mitarbeiter im Gegenzug auf Zulagen verzichten sollten. Allerdings klagte ein Mitarbeiter erfolgreich gegen diesen Verzicht.
Das Gericht entschied nämlich, dass der Betriebsrat nicht in persönliche Gehaltsansprüche eingreifen darf. Folglich wurde mittels des sogenannten "Blue-Pencil-Tests" nur die Klausel zum Verzicht gestrichen. Die teure Folge für den Arbeitgeber war, dass der Kündigungsschutz dennoch komplett bestehen blieb.
➡️ Ihr Risiko und die klare Lösung
Das Urteil macht die Gefahr deutlich: Teile einer Vereinbarung können unwirksam sein, während Ihre Pflichten daraus bestehen bleiben. Dadurch entstehen oft hohe Kosten und Ihre Verhandlungsposition wird geschwächt.
Daher besteht die einzige sichere Lösung darin, jede Vereinbarung vorab von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen. Denn nur so sorgen Sie dafür, dass die Regelung Ihre Interessen als Arbeitgeber schützt und zudem rechtlich sicher ist. Handeln Sie also, bevor es teuer wird.
❓ FAQs: Kurze Antworten auf wichtige Fragen
Was ist eine Betriebsvereinbarung?
Es ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, der verbindliche Regeln für die Belegschaft festlegt.
Kann der Betriebsrat Gehälter kürzen?
Nein, denn der Betriebsrat darf nicht in persönliche Lohnansprüche aus dem Arbeitsvertrag eingreifen. Solche Klauseln sind meistens unwirksam.
Warum sollte ein Anwalt die Vereinbarung prüfen?
Ein Fachanwalt sichert Ihre Vereinbarung ab, sodass Sie vor teuren Folgen geschützt sind. Außerdem schützt er Ihre unternehmerischen Interessen.


