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Die Zukunft der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Was Arbeitgeber wissen müssen

von | 04.12.2025 | Arbeitsrecht

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitslebens. Sie dient als Nachweis für Arbeitgeber, dass ein Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit nicht arbeiten kann. Doch in den letzten Jahren hat sich viel verändert, insbesondere mit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).

💻 Was ist die eAU?

Die eAU ist die digitale Version der klassischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Seit 2023 ist es für Arbeitgeber verpflichtend, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ihrer Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abzufragen. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer keine Papierbescheinigungen mehr vorlegen müssen. Stattdessen erhalten Arbeitgeber die Informationen direkt von den Krankenkassen.

✅ Vorteile der eAU

Die eAU bringt mehrere Vorteile mit sich. Zum einen entfällt der administrative Aufwand für Arbeitnehmer, eine Papierbescheinigung beim Arbeitgeber einzureichen. Zum anderen erhalten Arbeitgeber die Informationen schneller und können so ihre Personalplanung effizienter gestalten. Zudem reduziert die eAU das Risiko von Fälschungen und Missbrauch, da die Daten direkt von den Krankenkassen stammen.

⚠️ Herausforderungen für Arbeitgeber

Trotz der Vorteile gibt es auch Herausforderungen. Arbeitgeber erhalten durch die eAU weniger Informationen als früher. Früher konnten sie auf der Papierbescheinigung Details wie den Namen des Arztes, die Praxisanschrift und den Stempel sehen. Diese Informationen fehlen bei der eAU, was es für Arbeitgeber schwieriger macht, die Plausibilität der Arbeitsunfähigkeit zu überprüfen. Außerdem müssen Arbeitgeber nun darauf vertrauen, dass die Informationen korrekt sind, ohne die Möglichkeit, sie zu überprüfen.

⚖️ Rechtliche Grundlagen

Laut § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) sind Arbeitnehmer verpflichtet, ihre Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber mitzuteilen und diese ärztlich feststellen zu lassen. Die eAU ersetzt jedoch nicht die ärztliche Bescheinigung, sondern nur den Übermittlungsweg. Arbeitgeber können daher weiterhin eine ärztliche Bescheinigung verlangen, allerdings ohne Diagnoseschlüssel. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer weiterhin eine Bescheinigung vom Arzt erhalten, diese aber nicht mehr an den Arbeitgeber weitergeben müssen.

🛠 Praktische Lösung für Arbeitgeber

Um die Herausforderungen der eAU zu bewältigen, können Arbeitgeber eine Vertragsklausel einführen, die Arbeitnehmer verpflichtet, eine ärztliche Bescheinigung nach § 5 EFZG vorzulegen. Diese Bescheinigung enthält alle relevanten Daten und ermöglicht es Arbeitgebern, die Plausibilität der Arbeitsunfähigkeit zu überprüfen. Außerdem können Arbeitgeber so sicherstellen, dass sie die notwendigen Informationen erhalten, um die Arbeitsunfähigkeit ihrer Mitarbeiter zu überprüfen.

📌 Fazit

Die eAU hat das Verfahren der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vereinfacht und digitalisiert. Dennoch gibt es Herausforderungen, insbesondere für Arbeitgeber. Durch die Einführung einer Vertragsklausel können Arbeitgeber weiterhin die notwendigen Informationen erhalten, um die Arbeitsunfähigkeit ihrer Mitarbeiter zu überprüfen. So bleibt alles rechtssicher und effizient.

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