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Urlaub in der Elternzeit: Wenn Arbeitgeber böse Überraschungen erleben

von Rechtsanwalt Sandro Wulf | 13.10.2025 | Arbeitsrecht

Symbolbild – generiert mit KI

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💡 Viele Arbeitgeber staunen, wenn Mitarbeiterinnen nach der Elternzeit mit alten Urlaubsansprüchen zurückkommen. Viele glauben, dass während der Elternzeit oder eines Beschäftigungsverbots kein Urlaub entsteht. Doch das stimmt nicht. Wer das übersieht, riskiert unnötige Kosten.

⚖️ Urlaub während Beschäftigungsverbot und Elternzeit

Während eines Beschäftigungsverbots nach dem Mutterschutzgesetz bleibt der Urlaubsanspruch bestehen. Auch wenn die Mitarbeiterin in dieser Zeit nicht arbeitet, sammelt sie Urlaub weiter an. Eine Kürzung ist hier nicht erlaubt. Der offene Urlaub muss nach der Rückkehr aus der Elternzeit nachträglich gewährt werden.

In der Elternzeit gilt etwas anderes. Nach § 17 Abs. 1 BEEG darf der Arbeitgeber den Urlaub für jeden vollen Monat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Diese Kürzung passiert aber nicht automatisch. Der Arbeitgeber muss sie schriftlich erklären – und die Mitarbeiterin muss diese Erklärung auch erhalten. Ohne diese Mitteilung bleibt der gesamte Urlaubsanspruch bestehen.

📅 Resturlaub bleibt bestehen

Urlaub, der vor der Elternzeit übrig war, verfällt nicht einfach. Nach § 17 Abs. 2 BEEG kann die Mitarbeiterin ihn nach der Rückkehr im laufenden oder im folgenden Jahr nehmen. Das Bundesarbeitsgericht hat das bereits 2008 entschieden. Die Elternzeit unterbricht also den Urlaubszeitraum, sie beendet ihn nicht.

👩‍💼 Teilzeit, Beendigung und Rückforderungen

Kommt die Mitarbeiterin nach der Elternzeit in Teilzeit zurück, wird der Resturlaub nach dem früheren Vollzeitanspruch berechnet.  Damit soll verhindert werden, dass Eltern nach der Rückkehr benachteiligt werden.

Endet das Arbeitsverhältnis während oder direkt nach der Elternzeit, muss der Arbeitgeber den offenen Urlaub auszahlen (§ 17 Abs. 3 BEEG). Wenn er die Kürzung vorher nicht erklärt hat, kann das teuer werden. Andererseits darf der Arbeitgeber zu viel gewährten Urlaub mit neuen Ansprüchen verrechnen, wenn er die Kürzung rechtzeitig mitteilt.

✅ Fazit

Elternzeit bedeutet nicht automatisch weniger Urlaub. Arbeitgeber sollten die Kürzung rechtzeitig, schriftlich und nachweislich erklären. Nur so bleiben sie rechtlich auf der sicheren Seite. Wer diese Pflicht übersieht, muss den Urlaub später gewähren oder sogar auszahlen.

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🎧 Elternzeit & Urlaub: Diese Fehler kosten Arbeitgeber Geld!

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