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💶 Mehr  Entgelttransparenz bei Gehältern ab 2026

Ab dem 7. Juni 2026 müssen Arbeitgeber die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU 2023/970) umsetzen. Ziel ist gleiche Bezahlung für Frauen und Männer – durch mehr Offenheit, klare Berichtspflichten und eine Beweislastumkehr bei Lohnunterschieden. Besonders betroffen sind mittelständische Unternehmen. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Prozesse zu prüfen und rechtssicher zu gestalten.

🧾 Entgelttransparenz im Bewerbungsverfahren

Arbeitgeber müssen künftig Einstiegsgehälter oder Gehaltsspannen schon in Stellenanzeigen oder Vorstellungsgesprächen nennen. Die Frage nach dem bisherigen Gehalt ist verboten. Damit sollen alte, diskriminierende Gehaltsunterschiede verhindert werden.

💡 Tipp: Entwickeln Sie geschlechtsneutrale Gehaltsspannen und schulen Sie Ihre HR-Verantwortlichen im Umgang mit Gehaltsfragen.

📢 Auskunftsanspruch für Beschäftigte

Alle Mitarbeitenden dürfen künftig erfahren,

  • wie hoch das durchschnittliche Gehalt von Kolleg:innen des anderen Geschlechts ist,
  • welche Vergütungskriterien und Beförderungsgrundsätze gelten.

Arbeitgeber müssen diese Infos innerhalb von zwei Monaten bereitstellen und jährlich auf das Auskunftsrecht hinweisen.

💡 Empfehlung: Richten Sie klare Auskunftsprozesse ein, prüfen Sie Ihre Datenstrukturen und entfernen Sie unzulässige Verschwiegenheitsklauseln aus Verträgen.

📊 Berichtspflichten ab 100 Mitarbeitenden

Unternehmen mit:

  • ≥ 250 Mitarbeitenden: ab 2027 jährlicher Bericht
  • 150–249 Mitarbeitenden: ab 2027 alle 3 Jahre
  • 100–149 Mitarbeitenden: ab 2031 alle 3 Jahre

Die Berichte enthalten Daten zum Gender Pay Gap, zu Boni und Gleichstellungsmaßnahmen.

💡 Empfehlung: Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen betroffen ist, und richten Sie ein Transparenz-Reporting ein.

⚖️ Lohnlücke über 5 %

Besteht ein Lohnunterschied von mehr als 5 %, muss gemeinsam mit dem Betriebsrat eine Entgeltbewertung erfolgen. Innerhalb von sechs Monaten ist eine Korrektur umzusetzen.

🚨 Beweislastumkehr und Sanktionen

Im Streitfall müssen Arbeitgeber beweisen, dass Gehaltsunterschiede sachlich gerechtfertigt sind. Andernfalls drohen Nachzahlungen, Schadensersatz und Bußgelder.

✅ Fazit

Die neue Richtlinie bringt mehr Transparenz, aber auch neue Pflichten. Wer frühzeitig handelt, senkt Risiken und stärkt Vertrauen – bei Mitarbeitenden und Bewerbenden.

✅ Unterstützung gesucht?

Wir helfen bei der Gestaltung fairer Gehaltsstrukturen, der Anpassung von Verträgen und der Vorbereitung auf Berichtspflichten.

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Weitere Informationen und praktische Tipps gibt’s auch in der aktuellen Podcastfolge von „Einfach Recht“:
🎧 Gehalt im Bewerbungsgespräch – Was du ab 2026 nicht mehr fragen darfst

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Ein Bild von Sandro Wulf in der Kanzlei Wulf & Collegen.

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