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Rote Hose, klare Regeln: Wie die Farbe zum Kündigungsgrund wurde

von Rechtsanwalt Jan Steinmetz | 22.05.2025 | Arbeitsrecht

Symbolbild – generiert mit KI

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Schwarz, braun, rot, grün, blau – die Wahl der Farbe ist nicht nur eine politische Aussage. Auch im Arbeitsverhältnis kann sie entscheidend sein. Diese Erfahrung machte ein Produktionsmitarbeiter, der sich weigerte, die vom Arbeitgeber vorgeschriebene rote Schutzhose zu tragen. Die Konsequenz: Nach zwei Abmahnungen folgte die Kündigung – und die Gerichte gaben dem Arbeitgeber recht.

Farbe als Sicherheitsfaktor: Sichtbarkeit im Fokus

In Produktionsbereichen, wo Maschinen und Gabelstapler im Einsatz sind, kann gut sichtbare Kleidung Leben retten. Rote Hosen erhöhen die Wahrnehmbarkeit der Mitarbeitenden – ein sachlicher und nachvollziehbarer Grund für die entsprechende Vorgabe durch den Arbeitgeber. Das Gericht stellte klar: Der Sicherheitsaspekt rechtfertigt die Farbwahl – Schwarz war in diesem Umfeld schlicht nicht sicher genug.

Einheit durch Farbe: Corporate Identity auch in der Kleidung

Neben der Arbeitssicherheit spielte auch der Aspekt des einheitlichen Erscheinungsbilds eine Rolle. Ein Unternehmen darf – sofern verhältnismäßig – ein Corporate Design vorschreiben, das sich auch in der Arbeitskleidung widerspiegelt. Die rote Hose war Teil dieser Identität. Persönliche Vorlieben oder modische Abneigungen wie „Ich trage kein Rot“ müssen in diesem Fall zurückstehen.

Farbe schlägt Vorliebe: Weisungsrecht des Arbeitgebers

Das Arbeitsgericht Solingen und später auch das Landesarbeitsgericht Düsseldorf machten deutlich: Die Farbwahl betrifft die Sozialsphäre des Arbeitnehmers – also das äußere Auftreten im Job – und nicht seine private Lebensführung. In diesen Bereich darf der Arbeitgeber eingreifen, sofern die Gründe sachlich und gerechtfertigt sind. Wer eine solche Anweisung beharrlich ignoriert, verletzt das Weisungsrecht des Arbeitgebers gemäß § 106 GewO – und riskiert den Arbeitsplatz.

Fazit: Farbe kann arbeitsrechtlich entscheidend sein

Was modisch nebensächlich scheint, hat arbeitsrechtlich Gewicht. Rote Schutzkleidung aus sachlichen Gründen zu verweigern, war in diesem Fall eine Pflichtverletzung – trotz jahrelanger Betriebszugehörigkeit. Die Gerichte bestätigten: Sicherheit und Ordnung im Betrieb stehen über persönlichen Stilfragen.

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