Wann kann der Arbeitnehmer einen Schadenersatz gegen seinen Arbeitgeber geltend machen?
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat sich vor Kurzem in einer Entscheidung (Urteil vom 11.09.2017 -9 Sa 42/17-) mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber für Beschädigungen an einem auf dem Betriebsgelände abgestellten Pkw des Arbeitnehmers haftet.
Im konkreten Fall wurde durch einen Sturm der Großmüllbehälter des Arbeitgebers an den PKW des Arbeitnehmers geschoben, so-dass dieser beschädigt wurde.
Voraussetzung für eine Haftung des Arbeitgebers war hierbei, dass eine Verkehrssicherungspflichtverletzung desselben vorliegt.
Grundsätzlich ist hierfür der Anspruchsteller, mithin der Arbeit-nehmer, beweisbelastet, was die Durchsetzbarkeit seiner Ansprüche erschwert. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf führt jedoch aus, dass der Umstand, dass der Großmüllbehälter das Fahrzeug des Arbeitnehmers zerstört hat, eine Verletzung der Verkehrssiche-rungspflicht indiziert.
Diese Verletzung konnte der Arbeitgeber jedoch nicht ausräumen, da er nach einer erfolgten Sturmwarnung seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist, das Betriebsgelände abzugehen und etwaige Gefahrenquellen zu sichern. Angesichts der Windgeschwindigkei-ten von 85 km/h hat das Gericht auch kein unabwendbares Ereignis angenommen, welches auch entsprechende Sicherungsmaßnahmen nicht hätten verhindern können.Im vorliegenden Fall hat das Gericht auch geprüft ob dem Arbeit-nehmer ein Mitverschulden anzurechnen war, etwa durch das Un-terlassen von Eigensicherungsmaßnahmen. Da der Arbeitnehmer aber den ganzen Tag über im Außeneinsatz war, wurde ihm ein Mitverschulden nicht angerechnet.
In der Konsequenz bedeutet dieses Urteil zunächst für den Arbeit-nehmer, dass er seinen PKW nicht an erkennbar ungeeigneten Orten abstellen sollte, da ihn sonst ein Mitverschulden im Schadensfall angerechnet werden könnte. Darüber hinaus ist aber auch im unmit-telbaren Zusammenhang mit einem solchen Schadensereignis der Vorgang zu dokumentieren, damit in einem Prozess die Verkehrssi-cherungspflichtverletzung des Arbeitgebers hinreichend dargelegt und bewiesen werden kann.
Stets bietet sich die Prüfung der Rechtslage durch einen Rechtsan-walt an, um nicht unnötig durch die Geltendmachung unberechtig-ter Forderungen eine Anspannung des Arbeitsverhältnisses hervor-zurufen.
Matthias Leister & Sandro Wulf
Rechtsanwalt & Fachanwalt f. Arbeitsrecht
In Magdeburg & Stendal
"Frischer Wind" und Schadenersatz im Arbeitsverhältnis!

Symbolbild – generiert mit KI
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