info@kanzlei-wulf.de

}

08:00 – 20:00 Uhr

Kurzarbeit, Kündigung und Aufhebungsvertrag: worauf solltest du achten?

von | 05.02.2021 | Arbeitsrecht

Symbolbild – generiert mit KI

Dazu gebe ich dir hier und in meinem Video auf unserem YouTube-Channel einen kurzen Überblick.

Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist der Arbeitsvertrag. Daraus ergeben sich die gegenseitigen Rechte und Pflichten. Für den Arbeitnehmer also im Wesentlichen: wie viele Stunden muss ich arbeiten, um mein vereinbartes Entgelt zu erzielen? Und für den Arbeitgeber: wie viele Stunden muss ich mit welchem Betrag bezahlen.

Auf das im Arbeitsvertrag festgelegte Gefüge der gegenseitigen Rechte und Pflichten kann dabei grundsätzlich keine der Vertragsparteien einseitig einwirken. Es besteht also insbesondere für den Arbeitgeber keine Möglichkeit, einseitig Kurzarbeit einzuführen. Vielmehr bedarf es dazu einer vertraglichen Vereinbarung: entweder schon im Arbeitsvertrag, in einem Änderungsvertrag (den der Arbeitgeber aber wiederum rechtlich nicht erzwingen kann) oder beispielsweise in einer Betriebsvereinbarung.

Das gilt auch für das HomeOffice. Der Arbeitsort ist entweder deutlich im Arbeitsvertrag festgelegt oder ergibt sich aus der gelebten Praxis. Keine der Vertragsparteien kann einseitig auf das so festgelegte Arbeitsverhältnis einwirken – und HomeOffice einseitig einführen. Genauso, wie die Einführung von HomeOffice eine vertragliche Grundlage benötigt, könnte auch eine Verringerung der Arbeitszeit im HomeOffice nur auf vertraglicher Basis wirksam hereigeführt werden. Das alles kann natürlich auch mündlich erfolgen.

Steht die Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Raum, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten.

Eine Möglichkeit ist die Kündigung. Hier will eine der Arbeitsvertragsparteien, ganz gleich ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, einseitig das Arbeitsverhältnis beenden. Dazu braucht es eine Kündigungserklärung. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp o.ä. ist unwirksam! Für eine ordentliche Kündigung sind zudem die Kündigungsfristen zu beachten. Diese können sich aus dem Gesetz (§ 622 BGB) oder einem Tarifvertrag ergeben.

Die zweite Variante zur Beendigung ist der Aufhebungsvertrag. Ein Aufhebungsvertrag wird von Arbeitnehmern meist skeptisch gesehen. Das liegt daran, dass der Abschluss eines Aufhebungsvertrages in der Regel zu einer Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld führt. Als Arbeitnehmer kannst du dieses Risiko durch eine geschickte Formulierung im Aufhebungsvertrag umgehen – du solltest aber immer auch die Kündigungsfrist im Blick haben.

Ganz allgemein gilt auch im Zusammenhang mit Kurzarbeit, Kündigung und Aufhebungsvertrag: Gestalten ist besser als streiten. Daher lohnt es sich, sich möglichst früh Unterstützung durch einen erfahrenen Anwalt zu holen.

Du hast Fragen dazu? Ruf uns an oder schick´ uns eine E-Mail. Wir sind da und helfen dir!

Lars Hänig
Rechtsanwalt

Wichtiger Hinweis: Die auf dieser Webseite bereit gestellten Inhalte dienen der allgemeinen Information. Die Darstellung von Rechtsthemen stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar und kann eine individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt unter Berücksichtigung der konkreten Umstände nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Erstellung der Inhalte kann keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden.

Rechtsberatung ist Vertrauenssache

Als Wulf & Collegen begleiten wir Mandanten seit vielen Jahren in wichtigen Rechtsfragen – persönlich, verständlich und konsequent. Mehr als 1.200 Mandantenbewertungen bestätigen unsere Arbeit.

4,88 / 5
ProvenExpert-Bewertung
1.220
Mandantenbewertungen
96 %
Weiterempfehlung

Ihr erster Schritt zur rechtlichen Klärung

Sie stehen vor einer rechtlichen Herausforderung und wünschen sich eine erste Orientierung? Wir wissen, dass dieser Schritt Vertrauen voraussetzt.

Schildern Sie uns Ihr Anliegen über das Formular kurz und präzise. Ihre Anfrage ist unverbindlich und dient uns als Grundlage für eine erste Einschätzung.

Das dürfen Sie erwarten:

Unverbindlicher Erstkontakt: Ihre Kontaktaufnahme ist ohne Risiko und verpflichtet Sie zu nichts.

Zeitnahe Rückmeldung: Wir melden uns werktags in der Regel zeitnah mit einer ersten Einschätzung bei Ihnen.

Vertrauliche Behandlung: Ihre Daten werden diskret und mit der gebotenen Sorgfalt behandelt.

Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen

Datenschutz

Anwaltliche Beratung und Vertretung – persönlich vor Ort und digital

Haben Sie Fragen zu diesem oder einem anderen rechtlichen Thema? Wünschen Sie eine spezialisierte Einschätzung zu Ihrem individuellen Fall? Die Rechtsanwälte Wulf & Collegen beraten und vertreten Mandanten bundesweit sowie direkt an unseren regionalen Standorten:


Weitere Themen und aktuelle Beiträge:
Weiterführende Informationen, rechtliche Einordnungen und nützliche Ratgeber zu allen unseren Fachgebieten finden Sie in unserem Bereich
Ratgeber & News.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner