info@kanzlei-wulf.de

}

08:00 - 20:00 Uhr

Laptop anketten? Nicht mit dem Betriebsrat!

von Rechtsanwalt Jan Steinmetz | 14.05.2025 | Arbeitsrecht

Symbolbild – generiert mit KI

Startseite » News » Arbeitsrecht » Laptop anketten? Nicht mit dem Betriebsrat!

Der Versuch eines Arbeitgebers, dem Betriebsrat zwar einen Laptop zu gewähren, ihn aber gleichzeitig im Büro zu „verankern“, ist gescheitert – und das zu Recht. In mehreren Entscheidungen hat das Arbeitsgericht Köln klargestellt: Ein Laptop muss auch mobil nutzbar sein. Denn ein Laptop ist kein Briefbeschwerer.

Arbeitsmittel des Betriebsrats: Laptop ja – aber bitte auch mobil

In dem vom Arbeitsgericht Köln entschiedenen Fall wollte der Arbeitgeber seinem Betriebsrat lediglich dann ein Notebook überlassen, wenn dieser den genauen Befestigungsort im Büro angab. Gemeint war: Der Laptop sollte festgeschraubt werden – offenbar aus Angst vor Diebstahl oder unsachgemäßer Nutzung.

Doch das Gericht machte deutlich: Ein Laptop, der stationär angebracht wird, widerspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Denn gerade die Mobilität gehört zum Wesen eines Notebooks. Eine Einschränkung dieser Mobilität ist unzulässig.

Klare Rechtsprechung zum Laptop für den Betriebsrat

Bereits im Jahr 2021 stellte das Arbeitsgericht Köln klar, dass der Betriebsrat Anspruch auf ein funktionstüchtiges, mobiles Arbeitsgerät hat – ein Urteil, das das Landesarbeitsgericht Köln im Juni 2022 bestätigte (LAG Köln, Beschl. v. 24.6.2022 – 9 TaBV 52/22).

Im Januar 2023 konkretisierte das Arbeitsgericht diese Linie erneut (Beschl. v. 10.1.2023 – 14 BV 208/20): Der Arbeitgeber darf zwar auf pfleglichen Umgang pochen, aber keine Maßnahmen treffen, die den Zweck des Arbeitsmittels konterkarieren.

Auch die daraufhin vom Arbeitgeber eingelegte sofortige Beschwerde blieb erfolglos – das LAG Köln lehnte sie am 5.6.2023 ab (Beschl. – 5 Ta 26/23).

Vertrauen statt Verschraubung

Die Gerichte stellen klar: Die Rechte des Betriebsrats auf angemessene Arbeitsmittel umfassen auch deren sachgerechte Nutzbarkeit. Und dazu gehört im Fall eines Laptops zwingend dessen Mobilität. Arbeitgeber müssen darauf vertrauen können, dass der Betriebsrat verantwortungsvoll mit der überlassenen Technik umgeht – eine Pflicht, die ohnehin gesetzlich verankert ist (§ 2 Abs. 1 BetrVG).

Fazit: Mobilität gehört zum Laptop – auch beim Betriebsrat

Der Versuch, aus dem mobilen Gerät ein stationäres zu machen, war nicht nur unpraktisch, sondern rechtlich unzulässig. Wer dem Betriebsrat ein Notebook überlässt, muss auch dessen mobilen Einsatz zulassen. Andernfalls verfehlt das Arbeitsmittel seinen Zweck.

Hast du Fragen zu diesem Thema oder benötigst rechtlichen Rat? Unser erfahrenes Team steht dir gerne zur Verfügung. Kontaktiere uns für eine individuelle Beratung!

Du findest uns auch auf Instagram und Facebook. Oder schick uns einfach eine E-Mail oder ruf uns an.

Ein Bild von Jan Steinmetz in der Kanzlei Wulf & Collegen.

Rechtsanwalt | Jan Steinmetz

 

Wichtiger Hinweis: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Inhalte dienen der allgemeinen Information. Die Darstellung von Rechtsthemen stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar und kann eine individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt unter Berücksichtigung der konkreten Umstände nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Erstellung der Inhalte kann keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden.

Rechtsberatung ist Vertrauenssache

Als Rechtsanwälte Wulf & Collegen begleiten wir Mandanten seit vielen Jahren in wichtigen Rechtsfragen – persönlich, verständlich und konsequent. Mehr als 1.200 Mandantenbewertungen bestätigen unsere Arbeit.

4,88 / 5
ProvenExpert-Bewertung
1.223
Mandantenbewertungen
96 %
Weiterempfehlung

Ihr erster Schritt zur rechtlichen Klärung

Sie stehen vor einer rechtlichen Herausforderung und wünschen sich eine erste Orientierung? Wir wissen, dass dieser Schritt Vertrauen voraussetzt.

Schildern Sie uns Ihr Anliegen über das Formular kurz und präzise. Ihre Anfrage ist unverbindlich und dient uns als Grundlage für eine erste Einschätzung.

Das dürfen Sie erwarten:

Unverbindlicher Erstkontakt: Ihre Kontaktaufnahme ist ohne Risiko und verpflichtet Sie zu nichts.

Zeitnahe Rückmeldung: Wir melden uns werktags in der Regel zeitnah mit einer ersten Einschätzung bei Ihnen.

Vertrauliche Behandlung: Ihre Daten werden diskret und mit der gebotenen Sorgfalt behandelt.

Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen

Datenschutz

Anwaltliche Beratung und Vertretung – persönlich vor Ort und digital

Haben Sie Fragen zu diesem oder einem anderen rechtlichen Thema? Wünschen Sie eine spezialisierte Einschätzung zu Ihrem individuellen Fall? Die Rechtsanwälte Wulf & Collegen beraten und vertreten Mandanten bundesweit sowie direkt an unseren regionalen Standorten:


Weitere Themen und aktuelle Beiträge:
Weiterführende Informationen, rechtliche Einordnungen und nützliche Ratgeber zu allen unseren Fachgebieten finden Sie in unserem Bereich
Ratgeber & News.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner