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Mindestlohn ab 2026: Zahlen ja, aber wie?

von Rechtsanwalt Sandro Wulf | 11.11.2025 | Arbeitsrecht

Symbolbild – generiert mit KI

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Ab Januar 2026 erhöht sich der Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde. Das klingt zunächst nach einer normalen Anpassung. Doch dahinter verbirgt sich ein großes rechtliches Problem, das Arbeitgeber kennen sollten.

⚠️ Was ist das Problem?

Der Mindestlohn soll nach deutschem Gesetz (§ 9 MiLoG) der Tarifentwicklung nachlaufen. Das ist klar in der Regel festgelegt. Allerdings steigt der Mindestlohn jetzt um etwa 14 Prozent, während die Tarifverdienste nur um 9 bis 10 Prozent steigen. Das übersteigt die gesetzliche Vorgabe deutlich. Experten sprechen von einem „Systembruch".

Die Begründung: Die Mindestlohnkommission hat sich an europäischen Richtwerten orientiert – statt an den deutschen Tarifverdiensten. Die EU-Richtlinie von 2022 sieht zwar 60 Prozent des Medianlohns vor, doch diese Richtlinie ist in Deutschland bislang gar nicht umgesetzt worden. Das ist rechtlich bedenklich. Nationale Behörden sollten sich nicht an EU-Vorgaben orientieren, bevor diese in nationales Recht übertragen wurden.

 

🚨 Was droht Arbeitgebern bei Nichtzahlung?

Das ist wichtig zu verstehen: Solange die Verordnung gilt, muss der neue Mindestlohn gezahlt werden. Wer das verweigert, riskiert Bußgelder von bis zu 500.000 Euro sowie Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. In schweren Fällen können auch strafrechtliche Konsequenzen drohen. Deshalb ist Verweigerung keine Option.

 

✅ Die kluge Lösung: Zahlen unter Vorbehalt

Hier kommt die Strategie ins Spiel, die Rechtssicherheit und Handlungsfähigkeit verbindet. Arbeitgeber sollten den neuen Mindestlohn ab 2026 zahlen, aber mit einer wichtigen Einschränkung:

Auf der Lohnabrechnung wird transparent ausgewiesen, welcher Betrag auf dem bisherigen Mindestlohn (12,82 Euro) basiert und welcher Teil die Differenz zur neuen Höhe (13,90 Euro) darstellt. Beim Differenzbetrag sollte ein klarer Vermerk stehen: „Zahlung unter Vorbehalt der rechtlichen Klärung der Mindestlohn-Anpassungsverordnung 2026."

Dadurch können Arbeitgeber diese Beträge später zurückfordern, sollte das Gericht die Verordnung aufheben.

 

📋 Weitere Schritte

Parallel dazu sollten Arbeitgeber die Zahlungsvorbehalte dokumentieren und offen mit Beschäftigten und Betriebsrat kommunizieren. Wichtig ist: Dies ist keine Konfrontation, sondern rechtliche Vorsorge.

Wenn du als Arbeitgeber weitere Fragen hast, helfen wir dir gerne bei der rechtssicheren Umsetzung.

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Weitere Informationen und praktische Tipps gibt’s auch in der aktuellen Podcastfolge von "Einfach Recht":

🎧 Mindestlohn 2026 - rechtlich angreifbar? Warum Arbeitgeber jetzt unter Vorbehalt zahlen sollten!

Jetzt hören auf Spotify, Apple Podcasts oder direkt hier auf der Seite.

https://youtu.be/XFWN9YC9MWc?si=205R7h8lWUwe9LbD

Ein Bild von Sandro Wulf in der Kanzlei Wulf & Collegen.

Rechtsanwalt | Sandro Wulf

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