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Mindestlohnerhöhung durch Geschäftsordnung? Eine arbeitsrechtliche Analyse eines stillen Strategiewechsels

von Rechtsanwalt Sandro Wulf | 23.06.2025 | Arbeitsrecht

Symbolbild – generiert mit KI

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Mindestlohn auf dem Weg zu 15 €: Was Arbeitgeber jetzt wissen sollten

Der gesetzliche Mindestlohn soll bis 2026 auf 15 € steigen – und das könnte schon bald Realität sein. Nicht durch ein neues Gesetz, sondern durch eine geänderte Geschäftsordnung der Mindestlohnkommission. Ein rechtlich spannender Schritt mit politischer Tragweite.

Mindestlohn-Mechanismus: Was sich in der Kommission verändert hat

Die Mindestlohnkommission orientierte sich bislang am sogenannten Tarifindex. Änderungen der Lohnhöhe mussten sich an der allgemeinen Lohnentwicklung orientieren. Seit Januar 2025 gilt nun eine neue Geschäftsordnung:

  • Statt des Tarifindex rückt der EU-Richtwert von 60 % des Medianlohns in den Mittelpunkt
  • Der Tarifindex wird nur noch „berücksichtigt“, nicht mehr als Maßstab verwendet
  • Abweichungen sind nur noch bei „besonderen ökonomischen Umständen“ zulässig

Das verändert die Entscheidungsgrundlage der Kommission deutlich.

Politische Zielsetzung trifft Mindestlohn-Verfahren

Die neue Ausrichtung entspricht den Zielen des aktuellen Koalitionsvertrags:

  • Mindestlohn soll sich sowohl an Tarifentwicklungen als auch am Medianlohn orientieren
  • Die SPD hatte die 15-€-Marke bereits im Wahlkampf gefordert
  • Die Kommission setzt diese politische Richtung nun vorweg um – ohne Gesetzesänderung

Damit wird der Mindestlohn de facto angehoben, obwohl die rechtliche Grundlage noch in der Diskussion steht.

Mindestlohn-Richtlinie der EU: Juristisch nicht unumstritten

Die EU-Mindestlohnrichtlinie, auf die sich die neue Geschäftsordnung bezieht, ist juristisch umkämpft:

  • die EU ist für Lohnfragen nicht zuständig
  • Ein Generalanwalt am EuGH hat empfohlen, die Richtlinie für unwirksam zu erklären
  • Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs steht noch aus (Stand: Frühjahr 2025)

Wichtig für Arbeitgeber: Selbst wenn die Richtlinie kippt – die geänderte Geschäftsordnung bleibt in Kraft.

Mindestlohn-Folgen: Was auf Arbeitgeber zukommt

Unabhängig vom juristischen Ausgang sollten Unternehmen sich auf steigende Löhne einstellen. Die wichtigsten Punkte:

  • 15 € Mindestlohn bis 2026 ist politisch gesetzt
  • Lohnkosten werden spürbar steigen – insbesondere in Branchen mit vielen Mindestlohnempfänger:innen
  • Planungssicherheit ist vorerst eingeschränkt, bis der EuGH entscheidet
  • Widerstand in der Politik ist kaum zu erwarten – sozialpolitisch ist der Kurs mehrheitsfähig

Mindestlohn-Entwicklung über die Hintertür? Ein Blick aufs Verfahren

Das Verfahren wirft auch grundsätzliche Fragen auf:

  • Was bedeutet es, wenn kommissionsinterne Regeländerungen politische Ziele vorwegnehmen?
  • Wie unabhängig sind Gremien wie die Mindestlohnkommission tatsächlich?
  • Welche Auswirkungen könnte dieses Vorgehen auf andere Politikfelder haben?

Ein spannender Aspekt, der über das Arbeitsrecht hinausreicht.

Fazit: Mindestlohn steigt – Handlungsbedarf für Unternehmen

Die Wahrscheinlichkeit, dass der Mindestlohn bis 2026 auf 15 € steigt, ist hoch. Für Arbeitgeber bedeutet das:

  • Kostenentwicklung frühzeitig analysieren
  • Lohnstrukturen intern prüfen und ggf. anpassen
  • Vertragliche und betriebliche Konsequenzen rechtssicher vorbereiten

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