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Das neue Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) stellt vieles auf den Kopf. Besonders die 25%-Regel, die jahrzehntelang als Maßstab für Probezeiten bei befristeten Arbeitsverträgen galt, ist nun Geschichte. Doch was bedeutet das genau, und wie sollten Unternehmen jetzt handeln?

Was hat das BAG entschieden?

Laut dem Urteil vom 30. Oktober 2025 gibt es künftig keine festgelegte Obergrenze für die Länge der Probezeit mehr. Stattdessen fordert das Gericht eine genaue Einzelfallprüfung. Dabei kommt es darauf an, welche Art von Job ausgeführt wird und wie lange der befristete Vertrag dauert.

Ein Beispiel aus der Praxis:

Nehmen wir einen auf ein Jahr befristeten Vertrag mit einer viermonatigen Probezeit. Nach der alten 25%-Regel wären diese vier Monate zu lang gewesen, denn sie machten mehr als ein Viertel der Vertragslaufzeit aus. Doch das BAG entschied: Solange die Probezeit gut begründet ist, ist sie erlaubt.

 

Was bedeutet das für Arbeitgeber?

Damit du deine Verträge weiterhin rechtssicher gestaltest, sollten du jetzt umdenken und präziser vorgehen. Hier sind die wichtigsten Punkte:

 

  • Überlege genau, warum eine bestimmte Probezeit sinnvoll ist. Das könnte an der Einarbeitung oder an speziellen Anforderungen des Jobs liegen.
  • Achte darauf, dass die Dauer der Probezeit in einem klaren Verhältnis zur Vertragslaufzeit steht. Je kürzer der Vertrag, desto kürzer sollte auch die Probezeit sein.
  • Formuliere die Kündigungsfrist während der Probezeit klar und deutlich im Vertrag. Das sorgt für Transparenz.
  • Informiere den Betriebsrat frühzeitig und besprich die geplanten Änderungen.

Wichtiger Hinweis:

Das Kündigungsschutzgesetz (6-monatige Wartezeit) bleibt unberührt. Die neue Regelung betrifft lediglich die Gestaltung der Probezeit innerhalb befristeter Verträge.

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