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Tattoos mit Folgen: Wann der Arbeitgeber nicht zahlen muss

von | 13.11.2025 | Arbeitsrecht

Symbolbild – generiert mit KI

💉 Tattoos und Lohnfortzahlung: Wann dein Arbeitgeber nicht zahlen muss

Tattoos sind längst Alltag – juristisch aber noch nicht. Spannend wird es, wenn nach dem Stechen gesundheitliche Probleme auftreten. Muss der Arbeitgeber dann weiterzahlen? Ein aktuelles Urteil des LAG Schleswig-Holstein gibt eine klare Antwort: Nein.

⚖️ Der Fall aus Schleswig-Holstein

Eine Pflegehilfskraft ließ sich den Unterarm tätowieren und wurde kurz darauf wegen einer Entzündung krankgeschrieben. Der Arbeitgeber verweigerte die Lohnfortzahlung – zu Recht, entschied das Gericht.

🚫 Tattoos als selbstverschuldete Krankheit?

Das Gericht sah die Erkrankung als selbstverschuldet an. Wer sich freiwillig tätowieren lässt, nimmt das Risiko einer Infektion bewusst in Kauf. Tätowierungen seien kein medizinisch notwendiger Eingriff, sondern eine private Entscheidung – mit möglichen finanziellen Folgen.

📊 Tattoos und das Risiko laut Rechtsprechung

Laut Gericht liegt die Wahrscheinlichkeit einer Infektion zwischen 1 und 5 % – ein häufiges Risiko. Medizinisch gilt schon ab 1 % eine Komplikation als „nicht selten“. Damit fällt eine Tattoo-Entzündung nicht mehr unter das normale Krankheitsrisiko, das Arbeitgeber abdecken müssen.

⚖️ Tattoos und die Rechtsprechung

Das Bundesarbeitsgericht stellte bereits 1984 klar: Arbeitgeber zahlen nur bei gewöhnlichen Krankheitsrisiken. Kosmetische oder freiwillige Eingriffe wie Tätowierungen, Piercings oder Schönheitsoperationen gelten als Privatsache. Auch hier entfällt die Lohnfortzahlung.

🏥 Krankenkassen und Sozialrecht

Nach dem Sozialgesetzbuch können Krankenkassen Krankengeld verweigern, wenn die Krankheit auf einen nicht medizinisch indizierten Eingriff zurückgeht. Arbeitgeber dürfen sich an dieser Linie orientieren – auch sie müssen in solchen Fällen keinen Lohn fortzahlen.

💡 Fazit: Tattoos sind Privatsache – mit Risiko

Tattoos sind gesellschaftlich anerkannt, juristisch aber eine freiwillige Gesundheitsgefährdung. Wer nach dem Stechen krank wird, verliert in der Regel den Anspruch auf Lohnfortzahlung. Plane dein Tattoo daher besser in einer freien Zeit oder im Urlaub, um Streit zu vermeiden.

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