Trinkgeld einfach umverteilt? Wenn Arbeitgeber-Weisungen unwirksam werden
Ein Gast bedankt sich mit einem Trinkgeld für den freundlichen Service – und der Arbeitgeber ordnet an, dass der Betrag künftig in eine gemeinsame Kasse fließt. Für viele Betriebe mit Kundenkontakt, von der Gastronomie über den Einzelhandel bis zur Pflege, ist genau das ein rechtlicher Stolperstein: Weder das Direktionsrecht noch eine pauschale Vertragsklausel erlauben es Arbeitgebern ohne Weiteres, persönlich zugedachtes Trinkgeld eigenmächtig umzuverteilen.
Direktionsrecht überschätzt: Trinkgeld ist nach § 107 Abs. 3 GewO eine freiwillige Zuwendung des Kunden – kein Umsatz des Unternehmens. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (10 Sa 483/10) hat entschieden, dass ein Arbeitgeber sein Direktionsrecht überschreitet, wenn er erkennbar persönlich zugedachtes Trinkgeld eigenmächtig in eine neue Sammelkasse umleitet.
Pauschale Vertragsklauseln: Auch eine Klausel im Arbeitsvertrag, die sämtliches Trinkgeld zur Abgabe verpflichtet, hält der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB oft nicht stand, wenn Verteilungsschlüssel, Auszahlung und Kontrolle nicht klar geregelt sind.
Im Video erklärt
Rechtsanwalt Sandro Wulf erklärt, wem Trinkgeld rechtlich zusteht und wo das Direktionsrecht des Arbeitgebers endet.
📌 Gut zu wissen: Wer als Arbeitgeber bereits einen Trinkgeldpool eingeführt hat oder eine Vertragsklausel zur Trinkgeld-Abgabe prüfen möchte, findet in unserem Ratgeber Trinkgeldregelung im Betrieb rechtssicher gestalten eine ausführliche Praxis-Checkliste sowie konkrete Formulierungshilfen für Vertrag und Kassenorganisation.
Wer als Arbeitgeber seine Trinkgeldregelung oder seinen Arbeitsvertrag überprüfen möchte, findet weitere Praxisthemen in unserem Arbeitsrecht-Ratgeber für Arbeitgeber sowie zur arbeitsrechtliche Gestaltung für Arbeitgeber. Rechtsanwälte Wulf & Collegen beraten Arbeitgeber deutschlandweit sowie persönlich an den Standorten Magdeburg und Stendal bei der rechtssicheren Gestaltung von Trinkgeldregelungen. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Autor dieses Beitrags
Fachanwalt für Arbeitsrecht · Zugelassen seit 1997 · Deutschlandweit
Sandro Wulf berät und vertritt seit über 25 Jahren Arbeitgeber und Arbeitnehmer deutschlandweit in sämtlichen Fragen des Arbeitsrechts – insbesondere bei Mitbestimmung, Betriebsrats- und Restrukturierungsthemen.
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