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Was muss ich am Arbeitsplatz hinnehmen und wogegen kann ich mich wehren?

von Rechtsanwalt Lars Hänig | 25.02.2020 | Arbeitsrecht

Symbolbild – generiert mit KI

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Zwei beispielhafte Fälle.

Fall 1

Eine Mitarbeiterin in einer Physiotherapie muss den ganzen Tag auf Arbeit Meditations- und Relaxmusik hören. Sie hat die Nase voll und verklagt ihren Arbeitgeber, ohne diese Musik arbeiten zu dürfen.

Fall 2

Ein Büro, indem zwei Mitarbeiter arbeiten, wird täglich von einem Kollegen mit Schlager beschallt. Der Kollege auf der anderen Seite des Schreibtisch ist bekennender Rammsteinfan. Er fordert seinen Arbeitgeber auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Schlagermusik aufhört.

Wie haben oder würden die Arbeitsgerichte entscheiden?

Grundsätzlich hat der Mitarbeiter bei der Ausübung der Arbeit betriebstypische Geräusche und somit Emissionen und Immissionen hinzunehmen, soweit sie nicht objektiv geeignet sind, seiner Gesundheit zu schaden.

Dabei wird von einem durchschnittlichen Arbeitnehmer ausgegangen. Es gilt somit nicht der individuelle und sehr unterschiedliche Maßstab. Insbesondere muss der Arbeitnehmer solche Beeinträchtigungen hinzunehmen, die verkaufsfördernd oder/und Teil der Firmenphilosophie sind. An diesen Maßstäben gemessen muss die Mitarbeiterin in der Physiotherapie die Beschallung des Arbeitgebers hinnehmen. Wenn ihr dies nicht gefällt, so bleibt ihr die Möglichkeit das Arbeitsverhältnis zu beenden und sich einen anderen Arbeitgeber zu suchen, der eine andere Philosophie verfolgt.

Anders verhält es sich bei den Kollegen, die einen gegensätzlichen Musikgeschmack haben.

Hier ist die Musik nicht Teil der Firmenphilosophie oder Verkaufsargument oder notwendig für die Erbringung der Arbeitsleistung. Sie ist vielmehr Ausdruck persönlichen individuellen Musikgeschmacks. Das muss der Kollege und Mitarbeiter nicht hinnehmen. Der Arbeitgeber muss seiner Fürsorgepflicht folgen und eine Regelung mit den Mitarbeitern finden. Ist das nicht möglich, kann oder muss er jegliche Musik am Arbeitsplatz untersagen.

In dem nächsten Blogbeitrag greife ich Fragen zur Arbeitsbekleidung und Vorschriften des Arbeitgebers auf, wie zum Beispiel die, ob ich verpflichtet bin einen Hut oder Mütze während der Arbeit zu tragen, die ich albern finde.

Was meinst du dazu? Welche Frage möchtest du mal beantwortet haben?

Dein Sandro Wulf
Experte im Arbeitsrecht,
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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