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Arbeitgeber aufgepasst: Hinweise und Checkliste zum Homeoffice

von | 06.09.2021 | Datenschutz

Wie passen Datenschutz und HomeOffice zusammen? Welche Maßnahmen muss ich als Arbeitgeber ergreifen, damit ich als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung die Vorschriften der DSGVO einhalte?

Das fragt sich nahezu jeder Arbeitgeber und Unternehmer.

Der Datenschutzbeauftragte des Landes Sachsen-Anhalt hat zu diesen Fragen ganz aktuell
– „Hinweise zum Homeoffice in Behörden und Betrieben“ und
– eine „Checkliste Homeoffice
veröffentlicht.

Die Dokumente geben einen guten Überblick über – aus Sicht der Aufsichtsbehörde – erforderliche Maßnahmen zum datenschutzkonformen Homeoffice. Auch wenn nicht sämtliche Maßnahmen immer 1:1 umsetzbar sind, werden in jedem Fall Abwägungskriterien aufgezeigt, die Arbeitgeber zu datenschutzrechtlich vertretbaren Entscheidungen führen können. Die Hinweise und Checkliste bieten zudem eine gute Grundlage für die Erfüllung der Dokumentations- und Rechenschaftspflicht.

Sie sind Arbeitgeber und benötigen Unterstützung zum Thema Homeoffice, Telearbeit und mobiles Arbeiten? Ihnen ist unklar, was ein Verarbeitungsverzeichnis ist und welche Dokumentationen zum Datenschutz Sie vorhalten müssen?

Rufen Sie uns einfach an oder schicken uns eine E-Mail. Wir helfen Ihnen gern!

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