Ausgleichsansprüche in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind zu verneinen, wenn die Zuwendungen im Rahmen der übli-chen Lebenshaltung der Familie liegen. Dies gilt auch dann, wenn dadurch beim anderen Partner Vermögen gebildet wurde. Das OLG Bremen hatte mit Urteil vom 09.06.2011 – Az.: 5 U 50/10 – dar-über zu entscheiden, ob in einer nichtehelichen Beziehung Aus-gleichsansprüche bestehen, wenn der Lebenspartner Darlehensraten für den Lebensgefährten leistet und anschließend die Beziehung beendet wird.
Die nichteheliche Lebensgemeinschaft bestand in dem zu entschei-denden Fall seit 1995; 1996 wurde ein gemeinsames Kind geboren. Die Frau hat 1996 ein Haus käuflich erworben und wurde als Al-leineigentümerin im Grundbuch eingetragen. Dieses Eigenheim haben beide Partner gemeinsam renoviert und ausgebaut. Die Ra-ten, welche für die Finanzierung des Grundbesitzes aufgenommen wurden, hat ausschließlich der Mann gezahlt. Dieser war Haupt-verdiener in der Lebensgemeinschaft.
Nach Beendigung der Beziehung hat das OLG Bremen eine Rück-forderung der Zuwendungen, hier der Darlehensraten abgelehnt. Während des Zusammenlebens erbrachte persönliche und wirt-schaftliche Leistungen sind grundsätzlich nicht gegeneinander auf-rechenbar. Daran ändert auch nichts, dass der Mann als Hauptver-diener den Kredit alleine bedient hatte. Die Zahlung der Darlehens-raten ermöglichte, nach der Auffassung der OLG Bremen, erst das Zusammenleben mit dem gemeinsamen Kind in der von den Part-nern vereinbarten Form (hier nichteheliche Lebensgemeinschaft). Insoweit wurde die Zahlung der Darlehensraten nicht mit dem Zweck geleistet, das Vermögen der Frau zu mehren; vielmehr han-delt es sich um einen Beitrag, um das gemeinsame Leben verwirk-lichen zu können. Insbesondere sei der Mann auch nicht schlechter gestellt, da er anderenfalls eine Mietwohnung hätte bezahlen müs-sen.
Im Ergebnis dieser Entscheidung ist daher nichtehelichen Lebens-gemeinschaften, welche beabsichtigen erhebliche Investitionen zu tätigen, eine vertragliche Regelung für den Trennungsfall zu emp-fehlen. Mögliche Erstattungsansprüche können dann sichergestellt werden.
Rechtsanwalt Hendrik Lippmann
Fachanwalt für Familienrecht
Wie läuft eine Mediation ab? Die fünf Phasen erklärt!
Wie läuft eine Mediation ab und was passiert in den fünf Phasen? Dieser Ratgeber zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Mediation funktioniert, welche Rolle zertifizierte Mediatoren spielen und woran Sie erkennen, ob das strukturierte Verfahren zu Ihrem Konflikt passt.



