info@kanzlei-wulf.de

}

08:00 – 20:00 Uhr

Schonvermögen für Verfahrenskostenhilfe auf 5000 € gestiegen!

von | 10.01.2018 | Familienrecht

Für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen ist es erforderlich, dass kein Vermögen des Antragstellers vorhanden ist.
Grundsätzlich sind Kontoguthaben, Bausparverträge, Aktien usw. zur Finanzierung einer gerichtlichen Auseinandersetzung einzusetzen. Dies gilt allerdings nicht für kleinere Sparbeträge. Hierunter wird ein Vermögen in Höhe von bis zu 5.000,00 € verstanden. Dieses wird als Schonvermögen bezeichnet, welches in dieser Höhe für eine Prozessfinanzierung nicht verwendet werden muss.
Bei geringen Einkünften und entsprechender Erfolgsaussicht kann damit auch Verfahrenskostenhilfe beantragt werden, wenn das Vermögen bis zu 5.000,00 € vorhanden ist.
Für die Rechtsanwaltskanzlei
Wulf & Collegen
Rechtsanwalt Lippmann
Fachanwalt für Familienrecht

Wichtiger Hinweis: Die auf dieser Webseite bereit gestellten Inhalte dienen der allgemeinen Information. Die Darstellung von Rechtsthemen stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar und kann eine individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt unter Berücksichtigung der konkreten Umstände nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Erstellung der Inhalte kann keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden.

Was ist Mediation? Ablauf, Vorteile und Einsatzbereiche einfach erklärt

Was ist Mediation? Ablauf, Vorteile und Einsatzbereiche einfach erklärt

Mediation ist ein freiwilliges, vertrauliches Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktlösung. Eine neutrale Mediatorin unterstützt die Beteiligten dabei, wieder ins Gespräch zu kommen und selbst eine faire Lösung zu entwickeln. Mediation wird allgemein als freiwilliges und strukturiertes Verfahren beschrieben, bei dem eine neutrale dritte Person die Konfliktparteien bei der gemeinsamen Lösungsfindung unterstützt.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner