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Ich habe eine Abmahnung bekommen: Muss ich jetzt alles unterschreiben und zahlen?

von Rechtsanwalt Lars Hänig | 14.04.2020 | IT-Recht

Symbolbild – generiert mit KI

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Viele von euch betreiben Online-Shops. Und jetzt in der Corona-Krise verlagern auch Unternehmen, die das bislang noch nicht getan haben, ihr Geschäft mehr und mehr ins Internet. Jeder, der geschäftlichem Internet unterwegs ist, kennt das Schreckgespenst: die Abmahnung.

Ganz aktuell liegt uns hier mal wieder eine Abmahnung des IDO-Verbandes vor, in der es um eine fehlende Grundpreis-Angabe geht.

Flattert eine Abmahnung bei euch rein, stellen sich unserer Erfahrung nach im Wesentlichen zwei Fragen für euch: Muss ich die Abmahnkosten bezahlen? Muss ich die Unterlassungserklärung unterschreiben?

Die Kosten sind dabei nicht wirklich euer Problem.

Auch nicht die Unterlassungserklärung.

Ein Problem bekommt ihr erst dann, wenn ihr in der Zukunft gegen eine von euch unterschriebene Unterlassungserklärung verstoßt. Dann wird nämlich eine Vertragsstrafe fällig. Die kann auch bei leichten Verstößen schnell mehrere tausend Euro betragen – und so eine Unterlassungserklärung gilt grundsätzlich erst einmal zeitlich unbeschränkt.

Wenn ihr eine Unterlassungserklärung bekommt, solltet ihr also abwägen, ob ihr zukünftig sicher ausschließen könnt, dass ihr nicht gegen die Unterlassungserklärung verstoßen werdet. Das wird wahrscheinlich schwer möglich sein, weil z. B. aufgrund eines Versehens eines Mitarbeiters oder eines technischen Fehlers schnell ein Verstoß passieren kann.

Solch ein Verstoß ist dann ganz schnell teurer als die Kosten, die euch entstehen, wenn ihr die Unterlassungserklärung nicht abgebt und der Abmahner, wenn er es denn überhaupt riskiert, eine einstweilige Verfügung gegen euch beantragt und auch bekommt. Und außerdem würdet ihr mit eurer Vertragsstrafe dann auch noch „den Abmahner reich machen. Das ist irgendwie nicht allzu clever, oder?

Zwar ist ein Verstoß gegen eine einstweilige Verfügung auch nicht sanktionslos: euch droht ein Ordnungsgeld. Das setzt aber zunächst einmal voraus, dass der Anspruchsteller, also der Abmahner, einen entsprechenden Antrag beim Gericht stellt. Und wenn er das macht, wird er im Ergebnis kein Geld sehen: Das Ordnungsgeld geht nämlich in die Staatskasse. Will der Abmahner die Staatskasse reich machen? Wohl eher nicht.

Wenn ihr also eine Abmahnung bekommt: Zahlt und unterschreibt nichts vorschnell! Lasst euch von uns beraten, wie ihr euch am besten verhaltet und reagiert!

Und natürlich beraten wir euch auch dazu, wie ihr am besten erst gar keine Abmahnung bekommt: nämlich durch rechtssichere Gestaltung eures Shops.

Also ruft uns an oder schickt uns eine E-Mail. Wir sind da und helfen euch.

Für die Rechtsanwaltskanzlei
Wulf & Collegen
Lars Hänig
Rechtsanwalt

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