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Marke anmelden beim DPMA – mit System und Förderung (Markenrecht Teil 4)

von Rechtsanwalt Lars Hänig | 29.07.2025 | Markenrecht

Symbolbild – generiert mit KI

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Marke anmelden beim DPMA: So funktioniert der Anmeldeprozess

Ist ein unterscheidungskräftiger Name gefunden und die Recherche abgeschlossen, steht die Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) an. Die Anmeldung kann elektronisch über DPMAdirektWeb erfolgen. Alternativ ist eine papierbasierte Anmeldung möglich.

Marke anmelden beim DPMA in 5 Schritten

  1.  Antragstellung mit allen Angaben zum Anmelder sowie zur Marke (Wort, Bild oder Wort-/Bildmarke)

  2. Waren- und Dienstleistungsverzeichnis gemäß Nizza-Klassifikation erstellen

  3. Einreichung und Zahlung der Anmeldegebühr

  4. Prüfung durch das DPMA (Dauer: mehrere Wochen bis Monate)

  5. Eintragung der Marke, sofern keine Beanstandung erfolgt

Marke anmelden beim DPMA: Die passenden Klassen wählen

Damit deine Marke rechtlich wirksam geschützt ist, musst du bei der Anmeldung angeben, für welche Waren und Dienstleistungen sie gelten soll. Die Auswahl erfolgt auf Basis der sogenannten Nizza-Klassifikation. Sie legt fest, in welchen Bereichen du Schutz beanspruchst – und in welchen nicht.

Welche Klassen dabei besonders relevant sind und wie du typische Fehler bei der Klassenauswahl vermeidest, erfährst du ausführlich in Teil 5 dieser Beitragsreihe.

Marke anmelden beim DPMA: Diese Gebühren fallen an (Stand 2025)

Posten Kosten
Anmeldegebühr (elektronisch, bis 3 Kl.) 290 €
Jede weitere Klasse ab der 4. 100 €
Beschleunigte Prüfung (optional) 200 €
Verlängerung nach 10 Jahren (bis 3 Kl.) 750 €

EU-Förderung durch den KMU-Fonds

Um die Einstiegshürde zu senken, bietet die EU mit dem KMU-Fonds "Ideas Powered for Business" eine Erstattung von bis zu 75 % der Anmeldegebühren.

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen mit Sitz in der EU, die die KMU-Kriterien erfüllen

Was wird gefördert?

  • Markenanmeldungen beim DPMA oder EUIPO (Gutschein 2)

Ablauf:

Antragstellung beim EUIPO

  1. Erhalt des Gutscheins (innerhalb 15 Arbeitstage)
  2. Markenanmeldung und Bezahlung
  3. Rückerstattungsantrag im KMU-Konto
  4. Rückzahlung innerhalb eines Monats

Fristen: Der Gutschein muss innerhalb 1 Monats aktiviert werden (einmal verlängerbar). Danach beträgt der Umsetzungszeitraum 6 Monate.

Fazit: Marke anmelden beim DPMA – ein strategischer Schritt mit Förderpotenzial

Die Markenanmeldung beim DPMA ist mehr als ein bürokratischer Akt – sie ist ein zentraler Schritt zum rechtlichen Schutz deiner geschäftlichen Identität. In Kombination mit der EU-Förderung wird dieser Schritt auch wirtschaftlich attraktiv – insbesondere für kleinere Unternehmen, Gründer und kreative Dienstleister.

Du willst deine Marke richtig anmelden und von der Förderung profitieren? Wir begleiten dich dabei – rechtlich fundiert und individuell auf dein Vorhaben abgestimmt.

In Teil 5 der Reihe erfährst du, wie du die passenden Nizza-Klassen für deine Markenanmeldung auswählst – damit dein Schutz nicht zu eng ausfällt.

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Rechtsanwalt | Lars Hänig

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