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Markenrecherche durchführen – so gelingt dir der rechtssichere Start (Markenrecht Teil 3)

von Rechtsanwalt Lars Hänig | 25.07.2025 | Markenrecht

Symbolbild – generiert mit KI

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Markenrecherche durchführen: Warum sie unverzichtbar ist

Einer der häufigsten und teuersten Fehler bei der Entwicklung einer Marke ist die unzureichende Prüfung auf bereits bestehende Rechte Dritter. Wird ein Name gewählt, der bereits als Marke eingetragen oder als Unternehmenskennzeichen genutzt wird, drohen:

  • Abmahnungen,
  • Unterlassungsansprüche,
  • Schadensersatzforderungen,
  • und im schlimmsten Fall die vollständige Umbenennung.

Eine spätere Korrektur ist meist deutlich teurer als eine professionelle Recherche zu Beginn.

Markenrecherche durchführen: Was das DPMA nicht prüft

Ein weit verbreiteter Irrtum ist die Annahme, das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) würde bei Anmeldung automatisch prüfen, ob identische oder ähnliche Marken bereits existieren. Das ist nicht der Fall! Das Amt kontrolliert nur sog. absolute Schutzhindernisse (§ 8 MarkenG), etwa ob die Marke beschreibend oder sittenwidrig ist. Für die Prüfung auf Konflikte mit bestehenden Marken bist du selbst verantwortlich.

Markenrecherche durchführen: So gehst du systematisch vor

Die folgenden Datenbanken sind für die Eigenrecherche unerlässlich:

  • DPMAregister – für deutsche Marken,
  • EUIPO eSearch plus – für Unionsmarken,
  • WIPO Global Brand Database – für internationale Marken (IR-Marken).

Zusätzlich sollte geprüft werden:

  • Handelsregister (ähnliche Unternehmenskennzeichen),
  • Verfügbarkeit von Domains,
  • Soziale Netzwerke (z. B. Instagram-Handles).

Markenrecherche durchführen: Verwechslungsgefahr richtig bewerten

Die Recherche sollte nicht nur auf identische Namen abzielen. Relevanter ist die sogenannte Verwechslungsgefahr (§ 14 MarkenG), die sich aus folgenden Ähnlichkeitsfaktoren ergeben kann:

  • Klangähnlichkeit (z. B. „Ink Wizard“ vs. „Ink Blizzard“),
  • Schriftbildähnlichkeit (ähnliche Schreibweise und Gestaltung),
  • Begriffliche Nähe (ähnlicher Bedeutungsgehalt).

Je näher die Waren- oder Dienstleistungsbereiche beieinanderliegen, desto niedriger sind die Anforderungen an die Zeichenähnlichkeit.

Fazit: Markenrecherche durchführen – ein Muss vor jeder Anmeldung

Eine professionelle Markenrecherche ist keine Kür, sondern Pflicht. Sie bewahrt vor kostspieligen Auseinandersetzungen und bildet die Basis für eine konfliktfreie Markenstrategie. Wer sicher sein will, sollte eine juristisch fundierte Ähnlichkeitsprüfung durch spezialisierte Kanzleien oder Recherchedienstleister in Anspruch nehmen.

In Teil 4 erfährst du, wie du deine Marke Schritt für Schritt beim DPMA anmeldest – inklusive Tipps zur Eintragung und einem Überblick zur EU-Förderung.

Du möchtest auf Nummer sicher gehen und deine Marke rechtssicher anmelden? Dann melde dich – wir begleiten dich durch den gesamten Prozess.

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Rechtsanwalt Lars Hänig

Rechtsanwalt | Lars Hänig

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