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Nizza-Klassen Markenanmeldung: Warum die Klassenauswahl entscheidend ist

Der Markenschutz greift nur für die Waren und Dienstleistungen, die du bei der Anmeldung ausdrücklich angibst – und genau dafür gibt es die internationale Nizza-Klassifikation. Sie teilt alle wirtschaftlichen Aktivitäten in 45 Klassen ein. Was du dort angibst, bestimmt, wofür deine Marke später tatsächlich geschützt ist.

Nizza-Klassen Markenanmeldung: Typische Klassen für kreative Unternehmen

Hier einige der gängigsten Klassen für Studios, Selbstständige und kreative Dienstleister:

  • Klasse 44: Tätowieren, Kosmetik, Piercing, Körperpflege
  • Klasse 25: Bekleidungsstücke wie T-Shirts, Hoodies, Mützen (Merchandise)
  • Klasse 3: Pflegeprodukte, z. B. Cremes oder Seifen unter eigenem Label
  • Klasse 41: Schulungen, Workshops, Tutorials, Events, Conventions
  • Klasse 16: Druckerzeugnisse wie Artprints, Poster, Skizzenbücher

Nizza-Klassen Markenanmeldung: Vorausschauend planen lohnt sich

Viele geben bei der Anmeldung nur das an, was sie aktuell anbieten. Doch was ist mit deinen Ideen für später? Vielleicht möchtest du eines Tages:

  • eine Produktlinie launchen,
  • Onlinekurse anbieten,
  • einen Pop-up-Store veranstalten.

Dann musst du das schon bei der Anmeldung berücksichtigen – nachträglich hinzufügen geht nicht. Eine neue Marke wäre erforderlich.

Fazit: Nizza-Klassen Markenanmeldung strategisch aufstellen

Die Wahl der richtigen Klassen entscheidet über die Reichweite deines Schutzes. Plane nicht nur für heute, sondern auch für das, was in den nächsten Jahren realistisch werden kann.

Du willst auf Nummer sicher gehen? Wir analysieren gemeinsam mit dir, welche Nizza-Klassen für deine Marke wirklich sinnvoll sind – rechtlich fundiert, branchenspezifisch und zukunftsorientiert. 

Unser erfahrenes Team steht dir gerne zur Verfügung. Kontaktiere uns für eine individuelle Beratung!

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Im nächsten Teil erfährst du, was du tun kannst, wenn jemand deine Marke verletzt – und wie du deine Rechte effektiv durchsetzt.

Rechtsanwalt Lars Hänig

Rechtsanwalt | Lars Hänig