Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 16.04.2025 (Az. VIII ZR 270/22) eine Entscheidung getroffen, die für Vermieter weitreichende Folgen hat: Härtefalleinwände von Mietern sind künftig einfacher durchsetzbar und dies auch ohne ein ärztliches Attest.
📌 Was hat der BGH entschieden?
- Ein Härtefall kann auch ohne Facharzt-Attest geltend gemacht werden.
- Gerichte müssen jede Stellungnahme prüfen – auch wenn sie von einem Psychotherapeuten oder Heilpraktiker stammt.
- Ein Attest kann sogar nachträglich im Prozess noch vorgelegt werden.
🏠 Der konkrete Fall
Ein Berliner Mieter erhielt eine Eigenbedarfskündigung. Er widersprach nach § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB mit dem Hinweis auf gesundheitliche Härten: Depressionen, emotionale Instabilität und Existenzängste.
Er legte eine Stellungnahme eines Psychoanalytikers vor.
👉 Amts- und Landgericht wiesen den Härteeinwand zurück und begründeten dies mit dem Fehlen eines fachärztlichen Attests.
Der BGH sah das anders und entschied, dass auch andere Stellungnahmen ausreichen können.
⚠️ Risiken für Vermieter
- Härtefalleinwand blockiert das Verfahren – die Kündigung kann erheblich verzögert werden.
- Mehr Gutachten, mehr Kosten – Vermieter müssen mit höheren Prozessausgaben rechnen.
- Beweislast steigt – Vermieter müssen ihre Nachweise besonders sorgfältig und „wasserdicht“ führen.
- Zeitfaktor – Verfahren können sich deutlich in die Länge ziehen.
✅ Fazit für Vermieter
Eigenbedarfskündigungen sind weiterhin möglich, aber durch das neue Urteil werden sie komplizierter, teurer und zeitaufwändiger.
Du möchtest eine Eigenbedarfskündigung durchsetzen oder stehst vor einem schwierigen Härtefalleinwand?
Warte nicht, bis es teuer und langwierig wird – lass deine Kündigung von Anfang an rechtlich prüfen. Wir unterstützen dich bei der Vorbereitung, begleiten dich vor Gericht und sorgen dafür, dass deine Ansprüche bestmöglich durchgesetzt werden.
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