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Essensreste in der Dachrinne: Gericht bestätigt fristlose Kündigung

von | 21.11.2024 | Mietrecht

Ungewöhnliches Verhalten eines Mieters führte zu drastischen Konsequenzen: Das Amtsgericht Hannover entschied, dass ein Vermieter den Mietvertrag eines Mieters fristlos kündigen durfte, weil dieser wiederholt Essensreste wie Nudeln, Fleisch und Knochen über sein Wohnungsfenster in die Dachrinne entsorgte.

Schäden an der Mietsache

Die Essensreste verstopften nicht nur die Dachrinne, sondern beschädigten sie auch durch den Säuregehalt der Lebensmittel. Trotz einer Abmahnung setzte der Mieter sein Verhalten fort. Dies stellte eine erhebliche Verletzung der mietvertraglichen Pflichten dar, wie das Gericht befand.

Rechtmäßige Kündigung

Das Gericht überzeugte sich vor Ort davon, dass die Schäden eindeutig auf den Mieter zurückzuführen waren. Seine Pflichtverletzung berechtigte die Vermieterin zur ordentlichen sowie fristlosen Kündigung.

Räumungsfrist gewährt

Dem Mieter wurde eine Räumungsfrist von insgesamt dreieinhalb Monaten eingeräumt, obwohl die Kündigung bereits rechtmäßig war. Ein Antrag auf Räumungsschutz wurde abgelehnt.

Urteil: AG Hannover, 11.01.2024, Az. 510 C 5216/23

Fazit

Wer wiederholt gegen mietvertragliche Pflichten verstößt, muss mit drastischen Konsequenzen rechnen. Ein derartiger Umgang mit der Mietsache ist nicht nur unzumutbar, sondern auch rechtlich nicht hinnehmbar.

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