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„Maklerprovision: Welche Risiken bestehen für Vermieter?“

von Rechtsanwalt Jan Steinmetz | 25.12.2025 | Mietrecht

Symbolbild – generiert mit KI

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Am 06.03.2025 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei Urteilen (Az. I ZR 32/24 und I ZR 25/24) die Regeln zur Maklerprovision konkretisiert. Für Vermieter ist das wichtig, denn Fehler bei der Vertragsgestaltung können Streitigkeiten auslösen – und am Ende zahlen oft die Falschen.

🏡 Wohnhaus oder Büro? Was der BGH klarstellt

Im ersten Verfahren ging es um ein Einfamilienhaus, das zu etwa 20 % als Büro genutzt wurde.

Der BGH stellte klar:

  • Auch bei teilweiser gewerblicher Nutzung gilt die Immobilie als Einfamilienhaus, wenn die Wohnnutzung überwiegt.
  • Entscheidend ist, dass der Maklerauftrag von der Verkäuferseite ausgeht – auch wenn ihn formal eine andere Person, wie hier die Ehefrau, unterschreibt.

👉 Weil die Provision nicht hälftig geteilt war, erklärte der BGH den Maklervertrag für unwirksam. Folge: Kein Anspruch auf Provision.

💶 Umgehung über den Kaufpreis? Unzulässig!

Im zweiten Verfahren versuchte man, die hälftige Provisionsregelung zu umgehen:

  • Der Verkäufer beauftragte den Makler.
  • Der Käufer trug jedoch die gesamte Provision, indem der Kaufpreis entsprechend reduziert wurde.

Der BGH entschied:

  • Solche „wirtschaftlichen Umgehungen“ sind nach § 656d Abs. 1 S. 1 BGB unzulässig.
  • Käufer dürfen bei einseitigem Maklerauftrag höchstens die Hälfte der Provision tragen.
  • Der Maklervertrag war daher nichtig, die Provision musste zurückgezahlt werden.

⚠️ Welche Folgen hat das für Vermieter?

  • Maklerverträge genau prüfen: Schon kleine Fehler können teuer werden.
  • Kostensicherheit schaffen: Ein nichtiger Vertrag bedeutet, dass Maklerforderungen vollständig entfallen.
  • Rechtliche Beratung nutzen: Wer Verträge vorab prüfen lässt, vermeidet Streit und Kosten.

✅ Fazit: Sicherheit statt Risiko

Die aktuelle Rechtsprechung macht deutlich: Transparenz und Rechtssicherheit sind entscheidend. Vermieter sollten sich nicht auf Formulierungen verlassen, die Makler vorgeben, sondern Verträge vorab prüfen lassen.

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