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Mietaufhebungsvertrag durch konkludentes Verhalten des Vermieters durch Auswechslung des Wohnungsschlosses

von | 21.04.2014 | Mietrecht

Auch wenn ein Mietvertrag schriftlich abgeschlossen worden ist, kann ein Mietaufhebungsvertrag formlos erfolgen, so das LG Berlin in einer aktuellen Entscheidung.
Wechselt ein Vermieter das Türschloss zu einer Mietwohnung aus und führt in der Folgezeit umfangreiche Sanierungsarbeiten in der betreffenden Wohnung aus, so kann der Mieter dieses Verhalten nur dahin gehend verstehen, dass der Vermieter ihm das Angebot unterbreitet, das Mietverhältnis vorzeitig zu beenden.
Wenn der Mieter darauf annehmend reagiert, ist der Mietvertrag beendet. Nur was ist eine solche Handlung? Dies kann nach Auffassung des LG Berlin in verschiedener Art und Weise erfolgen.
Interessante, wenn auch rechtlich nicht unproblematische Entscheidung für beide Mietvertragsparteien.
Rechtsanwalt Sandro Wulf
Fachanwalt

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