info@kanzlei-wulf.de

}

08:00 – 20:00 Uhr

Vermieter darf kündigen, um Kanzlei in der Wohnung zu eröffnen

von | 10.10.2012 | Mietrecht

Der BGH hat entschieden, dass dem Vermieter auch dann ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses zustehen kann, wenn er die vermietete Wohnung ausschließlich für seine berufliche Tätigkeit oder die eines Familienangehörigen nutzen will (Urteil v. 26. September 2012, VIII ZR 330/11). Das berufliche Interesse dürfe aufgrund der verfassungsrechtlich geschützten Berufsfreiheit nicht geringer bewertet werden, als der in § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB gesetzlich geregelte Eigenbedarf des Vermieters zu Wohnzwecken. Im vorliegenden Fall wollte der Vermieter das Mietverhältnis beenden, damit seine Ehefrau ihre Anwaltskanzlei in die Wohnung verlegen könne. Die ersten beiden Instanzen hatten die Räumungsklage des Vermieters jedoch abgewiesen. Der für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des BGH hat die Sache nun an das Berufungsgericht zurückverwiesen, da dieses nicht geprüft habe, ob Härtegründe nach § 574 BGB vorliegen.
Sandro Wulf
Rechtsanwalt und Fachanwalt

Wichtiger Hinweis: Die auf dieser Webseite bereit gestellten Inhalte dienen der allgemeinen Information. Die Darstellung von Rechtsthemen stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar und kann eine individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt unter Berücksichtigung der konkreten Umstände nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Erstellung der Inhalte kann keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner