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Spielerberater: Böhmermanns Abrechnung

von | 15.11.2022 | Sportrecht

Symbolbild – generiert mit KI

Jan Böhmermann hat in seiner Sendung „ZDF Magazin Royal“ kurz vor der Fußball-Weltmeisterschaft die Thematik der Spielerberater behandelt: „Miese Maschen, mega Millionen: Die Player hinter den Spielern“.

Dabei kommt die Branche, insbesondere eine ihrer Größen Roger Wittmann, nicht gut weg.

Das Thema Spielerberater ist sehr komplex. Hier in die Tiefe zu gehen, würde den Rahmen sprengen. Wir geben Ihnen aber gerne einen kurzen Überblick und ein paar Tipps!

Was ist ein Spielerberater?

Ein Spielerberater wird von Profi- aber auch Amateur- und Juniorenspielern mandatiert, um für diese Hin- oder Wegvermittlungen zu organisieren, Arbeits-, Ausstatter- oder Werbeverträge auszuhandeln und sich meist auch sonst um die „lästigen“ Themen des Lebens zu kümmern.

Aber der Reihe nach.

Die Hauptaufgabe eines Spielerberaters ist die Führung der Verhandlung mit potenziellen Arbeitgebern – den Vereinen. Alles vorgenannte kann der Berater machen, muss es aber nicht.

Hier ist auf einen eventuell zwischen Spieler und Berater abgeschlossenen Vertrag abzustellen. Viele Berater arbeiten auch ganz ohne förmlichen Vertrag auf Vertrauensbasis. Dabei lässt sich der Berater dann ein einzelnes Mandat geben, um zum Beispiel nur einen ganz konkreten Wechsel zu einem bestimmten Verein auszuhandeln.

Wie und was verdient der Berater ?

Der Berater wird in erster Linie durch eine prozentuale Beteiligung an der monatlichen Vergütung des betreuten Spielers verdienen. Dies sind in der Regel um die 10%.

Die Statuten des DFB sehen vor, dass der Spieler einen Berater zwar zunächst selbst bezahlt, jedoch kann diese Vergütung – und das ist der absolute Regelfall – auf den Verein umgelegt werden. Das bedeutet: Die Vereine zahlen im Ergebnis die Provisionen der Berater.

Die Verhandlung einer Ablöse eines Spielers ist vornehmlich Sache des abgebenden Vereins und des aufnehmenden Vereins. Der Berater verhandelt zunächst nur den Arbeitsvertrag für seinen Spieler. Selbstverständlich greifen Berater aber auch oft in diese Verhandlungen ein. Entweder, weil das von beiden Vereinen so gewünscht ist oder aber, weil der Berater und sein Spieler natürlich ein Interesse haben, dass der Wechsel auch zustande kommt und nicht aufgrund von Uneinigkeit hinsichtlich der Ablöse scheitert.

Es sind unzählige Formen der Vertrags- und Provisionsgestaltung denkbar. Es gilt der Grundsatz der Vertragsautonomie. Diese findet Ihre Grenzen in den Regularien des DFB (dazu gleich mehr), in der verfassungsmäßigen Ordnung und dem Sittengedanken.

„9-jährige beim FC Bayern brauchen natürlich Beratung“

Tatsächlich werden die Spieler, welche einen Berater haben immer jünger. Das Kapital des Beraters ist der Spieler. Es ist sehr schwer abzuschätzen, welcher Spieler später einmal den Sprung in das Profigeschäft schafft und somit ein wertvoller Mandant wird.

Aber: Ein Spielerberater darf erst nach Vollendung des 16. Lebensjahres des Spielers durch den Spieler Geld verdienen!

Und jetzt bewegen wir uns in einer Grauzone:

Die FIFA hat Regularien für Spielerberater. Der Fußball-Weltverband möchte damit die Arbeit der Berater regulieren und transparenter machen. Welch Ironie. Der DFB, als Mitglied des Weltverbandes, unterwirft sich diesen Regularien, bemüht sich um dessen Umsetzung.

Im Jahr 2015 gab es eine wichtige Änderung der DFB-Spielervermittler-Regularien. Zuvor musste der Vermittler noch eine Lizenz erwerben, um Spielerberater zu sein. Hier gab es Lehrgänge, die ähnlich wie die Trainerausbildung des DFB stattfanden.

Seit 2015 reicht es, sich in ein Register eintragen zu lassen, wie Böhmermann in seiner Sendung wahrheitsgemäß darstellt. Gegen eine Gebühr von 500 € ist man eingetragener Spielerberater.

Es kann also jeder Spielerberater werden.

Das bringt natürlich Probleme in Form der berühmten „schwarzen Schafe“ mit sich.

Der bei Böhmermann angesprochene Roger Wittmann klagte mit seiner Agentur Rogon gegen die DFB-Spielervermittler-Regularien.

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschied auf Grundlage der sogenannten EuGH, Urteil vom 18.07.2006 – C-519-04, dass die Registrierungspflicht der Vermittler, die Verpflichtung der Bekanntgabe von Vergütungen und Zahlungen und das Verbot einer Honorarzahlung bei der Vermittlung von Minderjährigen gerechtfertigt sind und das Reglement diese Punkte regeln dürfe (OLG Frankfurt, Urteil vom 30.11.2021 – 11 U 172/19 (Kart)).

In der Mitteilung des OLG hieß es jedoch auch:
„Dagegen können die Verpflichtung der Spielervermittler, sich allen Regelungen der FIFA und des DFB zu unterwerfen und das Verbot der prozentualen Beteiligung des Spielervermittlers an einem Weitertransfer bei bestimmten Vertragskonstellationen aus kartellrechtlicher Sicht nicht gebilligt werden.“

Die Regularien für Spielerberater wurden also teilweise für ungültig erklärt. Diese verstoßen gegen Europarecht.

Aber zurück: Der Berater darf einen minderjährigen Spieler im Sinne der DFB-Regularien zwar beraten, jedoch dafür nicht vergütet werden. Die Betonung liegt auf „im Sinne der der FIFA-Regularien“. Hier können bei einem Vertrag zwischen Berater und Spieler selbstverständlich Regelungen getroffen werden, damit dennoch eine Vergütung erfolgen kann.

Was für Vorteile hat ein Berater?

1. Der Berater hat meist exzellente Kontakte. Telefonnummern sind neben dem Spieler selbst die wertvollste Ressource.

Man kennt sich. Man weiß, welcher Verein welchen Spieler-Typ braucht: „Ihr braucht einen Außenverteidiger mit hoher Geschwindigkeit und starkem linken Fuß?“, „Bei eurem letzten Spiel sah euer Torwart aber nicht gut aus.“ Wie gut, dass der Berater genau diese Spielertypen in seinem Portfolio hat!

Oft kommen aber auch Vereine auf die Berater zu. Entweder möchten die Vereine, dass ein Berater einen bestimmten Spielertypen für sie findet, oder wissen, dass der Berater einen bestimmten Spieler berät, welchen der Verein verpflichten möchte.

2. Das liebe Geld. Sie kennen es vielleicht. Beim Chef eine Gehaltserhöhung ansprechen? Der Arbeitsvertrag läuft aus und es steht ein Gespräch an, wie es weitergeht? Sie sind unzufrieden mit Ihren Arbeitsbedingungen?

Unangenehme Gespräche.

Wie praktisch, dass dies jemand übernimmt: der Berater. Und der Berater hat durch seine prozentuale Beteiligung ein hohes Interesse daran, dass es dem Spieler gut geht! Mehr Verdienst für den Spieler bedeutet mehr Provision für den Berater. Gute Leistungen, weil der Spieler sich wohlfühlt, steigern seinen Wert. Der Spieler kann den Arbeitgeber wechseln – natürlich mit mehr Gehalt und auf sportlich höherem Niveau. Super, da gibt es mehr Provision für den Berater.

Der Berater ist damit zunächst Ihr Freund. Ihr Partner, ihre Frau oder ihr Mann, der Ihre Interessen durchsetzt.

Aber Achtung!

Selbstverständlich kann es in einem solchen Verhältnis immer auch zu Streitigkeiten, Missverständnissen und Misstrauen kommen. Dann hilft eine klare vertragliche Gestaltung.

Die Rechtsanwaltskanzlei Wulf & Collegen legt mit dem Dezernat Sportrecht durch Rechtsanwalt Lars Hänig und den juristischen Mitarbeiter Charles Marcus einen Schwerpunkt auf den Bereich Spielerberatung.

Egal ob sie selbst Berater sind, Spieler, Elternteil oder Verein: unser Ziel ist es, dass alle Parteien gerecht behandelt werden.

Beziehen Sie uns gerne frühzeitig in Ihre Vorhaben ein. Denn wenn das ZDF Magazin Royal eines aufgezeigt hat, dann eines:  Gestalten besser ist als streiten!

Wichtiger Hinweis: Die auf dieser Webseite bereit gestellten Inhalte dienen der allgemeinen Information. Die Darstellung von Rechtsthemen stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar und kann eine individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt unter Berücksichtigung der konkreten Umstände nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Erstellung der Inhalte kann keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden.

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