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Cannabis im Straßenverkehr –  die „highklen“ Risiken und Folgen

von Rechtsanwalt Maximilian Scholze | 06.11.2025 | Strafrecht

Symbolbild – generiert mit KI

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🌿 Cannabis in Deutschland: Was seit 2024 gilt – und was Sie beachten müssen

Lange Zeit war Cannabis in Deutschland vollständig verboten. Besitz, Handel und Anbau galten als Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Selbst kleine Mengen führten schnell zu Ermittlungen – mit Folgen für Führerschein und Beruf.

⏳ Von der Kriminalisierung zur Teillegalisierung

Seit 2017 darf Cannabis bei schweren Erkrankungen auf Rezept verschrieben werden. Am 1. April 2024 trat das Cannabisgesetz (CanG) in Kraft – ein Wendepunkt.

📜 Cannabisgesetz: Das ist jetzt erlaubt

Erwachsene dürfen seitdem

  • bis zu 25 g Cannabis im öffentlichen Raum und bis zu 50 g am Wohnsitz besitzen,
  • bis zu 3 Pflanzen privat anbauen und
  • sich in nicht-kommerziellen Anbauvereinigungen („Cannabis-Clubs“) zusammenschließen.

❗ Wichtig: Die Weitergabe oder der Verkauf außerhalb solcher Clubs bleibt jedoch verboten.

🚗 Cannabis im Straßenverkehr

Seit dem 22. August 2024 gilt ein gesetzlicher Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum (§ 24a Abs. 1a StVG). Die Expertengruppe des Bundesverkehrsministeriums hat das Risiko dabei als vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von etwa 0,2 Promille eingestuft. Trotzdem gilt: Wer unsicher fährt oder Auffälligkeiten zeigt, riskiert Bußgeld oder Strafe – auch unterhalb des Grenzwerts.

Für Fahranfängerinnen und Fahranfänger in der Probezeit sowie für alle unter 21 Jahren gilt der Grenzwert ohnehin nicht: Für sie besteht nach § 24c StVG ein absolutes Cannabisverbot am Steuer.

🚴 Fahrradfahren unter Cannabis-Einfluss

Auch beim Radfahren ist Vorsicht geboten. THC im Blut kann führen zu

  • dem Entzug der Fahrerlaubnis,
  • einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) oder
  • einem Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), etwa nach einem Unfall.

⚠️ Sanktionen bei Überschreitung

Wer den Grenzwert von 3,5 ng/ml erstmals überschreitet, muss mit folgenden Sanktionen rechnen:

  • 500 € Bußgeld,
  • 1 Monat Fahrverbot und
  • 2 Punkte in Flensburg.

Wer zusätzlich Alkohol getrunken hat, zahlt 1.000 € Bußgeld – nach Cannabiskonsum gilt am Steuer ein absolutes Alkoholverbot. Bei regelmäßigem Konsum prüft die Fahrerlaubnisbehörde außerdem die Fahreignung.

Verstöße im Straßenverkehr werden von der Staatsanwaltschaft in der Regel nicht angeklagt, sondern per Strafbefehl erledigt – die Post kommt oft Monate nach der Kontrolle und die Einspruchsfrist beträgt nur zwei Wochen. Geht es dagegen um den Vorwurf von Besitz oder Weitergabe über den erlaubten Mengen, steht am Anfang häufig eine Hausdurchsuchung. Wie Sie sich in beiden Situationen richtig verhalten, lesen Sie in unseren Ratgebern.

🧪 THC-Nachweisbarkeit

THC bleibt im Körper oft länger nachweisbar, auch wenn die Wirkung längst vorbei ist. Wer sich „nüchtern“ fühlt, kann trotzdem als fahruntüchtig gelten – mit Folgen für Führerschein und Versicherung und, wenn daraus eine Straftat wird, auch für das Führungszeugnis.

✅ Fazit: Legal bedeutet nicht risikolos

Cannabis ist seit 2024 teilweise legal, aber nicht ohne Risiko. Besonders im Straßenverkehr gilt: Vorsicht, Verantwortung und Wissen um die neuen Regeln schützen vor Punkten, Bußgeldern oder Schlimmerem.

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  • Cannabis im Straßenverkehr,
  • Führerschein & MPU sowie
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