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Sex im Schwimmbad gibt Jugendarrest

von | 03.10.2015 | Strafrecht

Ein junges Pärchen feierte seine Liebe in einer Erlebnisgrotte. Dies allerdings beobachtete der wachsame Bademeister, der dem Treiben des Pärchens sofort ein Ende setzte. Diesen Sachverhalt hatte nunmehr das Amtsgericht Augsburg zu verhandeln; der Vorwurf lautet Erregung öffentlichen Ärgernisses. Zwar behaupteten die beiden Jugendlichen, die Badehose sei verloren gegangen und beide hätten diese in der Grotte gesucht. Allerdings rechneten Sie nicht damit, dass Aufnahmen einer unter Wasser angebrachten Kamera dem Gericht zur Verfügung standen, welche das Pärchen doch recht „verhakt“ im Becken zeigte.
Das Amtsgericht Augsburg verurteilte das Pärchen wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses gemäß § 183 a StGB; der junge Mann erhielt zwei Wochen Dauerarrest, welche er in einer Jugendarrestanstalt absitzen muss. Die junge Frau bekam etwas milder Freizeitarrest und muss 32 Arbeitsstunden ableisten.
Sex in der Öffentlichkeit wird auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt.
Diese Erfahrung hat 2009 auch ein Pärchen machen müssen, welches sich Silvester 2009 auf der Empore einer Pfarrkirche liebte. Zu diesem Zeitpunkt fand in der Kirche ein Gottesdienst statt, die Kirchengemeinde war gerade dabei den Rosenkranz zu beten. Die Frau erhielt eine Geldstrafe von 900,00 €, der Mann wurde mit 8.400,00 € von dem Gericht belangt. Zudem wurde der Mann von seinem Dienst als Polizeibeamter zunächst suspendiert.
Für die Rechtsanwaltskanzlei
Wulf & Collegen
Rechtsanwalt Lippmann
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