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Betrunken auf dem Fahrrad: Warum 1,6 Promille zum Führerscheinverlust führen können

von | 26.05.2025 | Strafrecht

Viele Radfahrende unterschätzen die Folgen von Alkohol am Lenker. Doch auch auf dem Fahrrad kann Trunkenheit im Straßenverkehr schwerwiegende Konsequenzen haben – strafrechtlich, verwaltungsrechtlich und finanziell. Der Gesetzgeber macht bei der Sicherheit keine Unterschiede zwischen Auto und Rad.

Ab wann gilt ein Radfahrer bei einer Trunkenheitsfahrt als fahruntüchtig?

⟶ Ab einem Blutalkoholwert von 1,6 Promille liegt die sogenannte absolute Fahruntüchtigkeit vor. In diesem Fall droht eine Strafbarkeit nach § 316 StGB – selbst wenn kein Unfall passiert ist und kein auffälliges Fahrverhalten vorliegt.

Schon ab 0,3 Promille kann eine Strafbarkeit gegeben sein, wenn Ausfallerscheinungen hinzukommen. Dazu zählen etwa Schlangenlinien, ein Sturz oder ein Zusammenstoß. In solchen Fällen spricht man von relativer Fahruntüchtigkeit.

Welche Strafen drohen bei Trunkenheitsfahrten mit dem Fahrrad?

Wer mit 1,6 Promille oder mehr auf dem Rad unterwegs ist, muss mit einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr rechnen. Die Konsequenzen sind ernst:

  • Geldstrafe (abhängig vom Einkommen)
  • Eintrag im Bundeszentralregister (mögliche Vorstrafe)
  • Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU)
  • Möglicher Verlust des Autoführerscheins, obwohl nur das Fahrrad genutzt wurde

⟶ Auch wenn keine unmittelbare Gefährdung vorlag, genügt der hohe Promillewert für eine strafrechtliche Sanktion.

MPU auch bei Trunkenheit eines Radfahrenden? Ja!

Wer mit dem Fahrrad 1,6 Promille oder mehr im Blut hat, muss mit einer MPU rechnen. Diese Untersuchung prüft, ob die betroffene Person künftig geeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu führen.

⟶ Wer die MPU verweigert oder nicht besteht, riskiert, dass ihm die Fahrerlaubnis entzogen wird – oder sie nicht wiedererteilt wird.

Gerade für Berufstätige oder Pendler kann das massive Einschränkungen bedeuten.

Unfall unter Trunkenheit: doppelt riskant

Kommt es unter Alkoholeinfluss zu einem Unfall, steigen die Risiken erheblich. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen können auch zivilrechtliche Forderungen auf Betroffene zukommen – etwa Schadensersatz, Schmerzensgeld oder Regressansprüche durch Versicherer.

⟶ Besonders schwer wiegt es, wenn durch die Alkoholfahrt andere Personen verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt wurde.

Auch der Versicherungsschutz kann in solchen Fällen entfallen, wenn grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten nachgewiesen wird.

Was tun bei einem Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit?

Wenn gegen Sie wegen Trunkenheit im Verkehr ermittelt wird – ob mit Auto oder Fahrrad – sollten Sie Ihre Rechte kennen:

Schweigen Sie zur Sache.
⟶ Nehmen Sie frühzeitig anwaltliche Beratung in Anspruch.
Verzichten Sie auf Spekulationen gegenüber Polizei oder Behörden.

Die richtige Verteidigungsstrategie kann entscheidend sein – etwa für eine Einstellung des Verfahrens oder die Vermeidung langfristiger Konsequenzen.

Fazit: Trunkenheit auf dem Fahrrad ist kein Kavaliersdelikt

Radfahrende unter Alkoholeinfluss bewegen sich auf dünnem Eis – spätestens ab 1,6 Promille wird es strafrechtlich ernst. Geldstrafe, MPU und sogar der Verlust der Fahrerlaubnis können folgen. Wer zusätzlich in einen Unfall verwickelt ist, sieht sich nicht selten auch zivilrechtlichen Forderungen ausgesetzt.

Deshalb gilt: Wer das Fahrrad nutzt, sollte beim Alkohol dieselbe Vorsicht walten lassen wie am Steuer eines Autos. Und wer betroffen ist, sollte frühzeitig rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen.

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Ein Bild von Rechtsanwalt Maximilian Scholze

Rechtsanwalt | Maximilian Scholze

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