Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln (OLG Frankfurt a.M. 2.12.14, 22 U 171/13)
Sandro Wulf & Matthias Leister
Rechtsanwälte bei Wulf & Collegen
Reise ins Ausland: Genehmigungspflicht nach dem Wehrpflichtgesetz
Die Reise ins Ausland kann für bestimmte männliche Personen rechtlich heikler sein, als viele vermuten. Eine mögliche Genehmigungspflicht nach dem Wehrpflichtgesetz kann bei längeren Auslandsaufenthalten relevant werden und über das Passrecht praktische Folgen...



