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Der Anwalt – ein Muss in Unfallsachen bei der Unfallschadensregulierung!

von | 18.02.2015 | Verkehrsrecht

Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln (OLG Frankfurt a.M. 2.12.14, 22 U 171/13)
Sandro Wulf & Matthias Leister
Rechtsanwälte bei Wulf & Collegen

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