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Der neue Bußgeldkatalog ist da!

von | 18.11.2021 | Verkehrsrecht

Symbolbild – generiert mit KI

Wer kennt es nicht? Bei der Autofahrt vertieft in ein gutes Gespräch, plötzlich ein roter Blitz. Auf der Suche nach einem Parkplatz vor dem Restaurant. Man sucht sich eine „Parklücke“ und verlässt sein Auto mit dem Gedanken: „Es wird schon niemand kontrollieren.

Bisher wussten wir so ungefähr, was bei einem Blitzerfoto und bei einem Strafzettel auf uns zu kommt.

Doch seit dem 09.11.2021 gilt der neue Bußgeldkatalog!

Wir informieren Sie in diesem Beitrag über die aktuelle Rechtslage und welche Bußgelder Ihnen jetzt bei Verstößen drohen.

Hier erst einmal eine gute Nachricht vorab. Die geforderten härteren Fahrverbotsregeln mit Führerscheinverlust haben bisher keinen Weg in den neuen Bußgeldkatalog gefunden.

Es bleibt daher bei einem Fahrverbot bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung bei 31 hm/h innerorts und 41 km/h außerorts. Ein Fahrverbot droht auch dann, wenn man mehrfach die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 25 km/h überschreitet.

Dennoch wird zu schnelles Fahren und falsches Parken erheblich teurer!

Man einigte sich nämlich anstatt des harten Fahrverbotes auf höhere Bußgelder.

Wir beginnen mit den Falschparkern.

Von 20,00 € auf 55,00 € ist das Bußgeld für Falschparken auf einem Gehweg, Radweg, Schutzstreifen oder in zweiter Reihe gestiegen. Müssen Personen oder Radfahrer dem parkenden Auto auf Rad- und Fußweg zusätzlich ausweichen, sind 80,00 € zu zahlen. In derartigen Fällen erhält der Falschparker zusätzlich noch ein Punkt in Flensburg. Auch das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz kostet nunmehr 55,00 €.

Mit der Verkehrswende hin zum Elektroauto gibt es nun auch eine neue teure Falle für Falschparker: Wer sein Fahrzeug unberechtigt auf einem Parkplatz für Carsharing- oder Elektrofahrzeugen abstellt, erhält dafür ein „Parkticket“ für 55,00 €.

Nun widmen wir uns den Geldbußen für Geschwindigkeitsverstöße.

Das Bußgeld für zu schnelles Fahren hat sich verdoppelt!

Wer innerhalb einer Ortschaft die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 16-20 km/h überschreitet, zahlt nun 70,00 € anstatt 35,00 €. Ganze 60,00 € zahlt derjenige der außerhalb einer geschlossenen Ortschaft 16-20 km/h zu schnell fährt. Früher waren es 30,00 €.

Eine Tatsache hingegen ist unverändert: Es kann sich immer lohnen, einen Bußgeldbescheid prüfen zu lassen!

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten? Dann rufen Sie uns an oder schicken uns eine E-Mail. Wir helfen Ihnen gern!

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