Hat der Insasse eines Pkw den Sicherheitsgurt nicht angelegt, trifft ihn im Falle der Verletzung wegen eines Verkehrsunfalls eine zur Anspruchsminderung führende Haftung nur, wenn feststeht, dass die erlittenen Verletzungen entweder verhindert worden wären oder doch weniger schwerwiegend gewesen wären, wenn der Verletzte zum Zeitpunkt des Unfalls angeschnallt gewesen wäre (Urteil des BGH vom 28.02.2012 zum Az. VI ZR 10/11).
Stefanie Richter
Rechtsanwältin Fachgebiet Verkehrsrecht
Rechtsanwälte Wulf & Collegen
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