Im Rahmen der Regulierung eines Kfz-Haftpflichtschaden
besteht für den Geschädigten nicht die Pflicht, der gegnerischen Versicherung
das Originalgutachten mit Bildmaterial zu übersenden. Ausreichend ist, die
Unterlagen per E-Mail zu übersenden (LG Dresden 30.03.2011).
Rechtsanwalt Sandro Wulf
Teilkrankschreibung: Warum die geplante Teil-AU für Arbeitgeber riskant ist
Kurz & klar: Die Teilkrankschreibung soll nach dem Kabinettsentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz eine teilweise Rückkehr trotz Arbeitsunfähigkeit ermöglichen. Für Arbeitgeber bleibt sie arbeitsrechtlich riskant, weil Freiwilligkeit, 7-Tage-Frist,...




