Bei einem Verkehrsunfall erleiden viele Menschen ein HWS-Schleudertrauma. Dieses ist sehr schmerzhaft und mit erheblichen Bewegungseinschränkungen verbunden. Für die erlittenen Schmerzen steht dem Geschädigten ein angemessenes Schmerzensgeld zu.
Versicherungen reduzieren das Schmerzensgeld aus rechtlich nicht vertretbaren Gründen z.B. wegen Vorschäden an der Wirbelsäule in der Regel auf einen Betrag zwischen 150,00 € bis 300,00 €. Dem Geschädigten steht gewöhnlich allerdings ein höheres Schmerzensgeld zu. Um die Höhe eines angemessenen Schmerzensgeldes genau ermitteln zu können, müssen die genauen Unfallumstände, der Heilungsverlauf u.s.w. berücksichtigt werden.
Damit der Geschädigte ein Schmerzensgeld erhält, dass bei der vorliegenden Situation als angemessen angesehen wird und nicht auf mehrere 100,00 € verzichtet, lohnt sich auf jeden Fall ein Termin bei einem Rechtsanwalt. Unsere Kanzlei hilft Ihnen gern bei der Ermittlung des für Ihre Situation angemessenen Schmerzensgeldes und selbstverständlich auch bei der Durchsetzung Ihres Anspruches bei der gegnerischen Versicherung.
Reise ins Ausland: Genehmigungspflicht nach dem Wehrpflichtgesetz
Die Reise ins Ausland kann für bestimmte männliche Personen rechtlich heikler sein, als viele vermuten. Eine mögliche Genehmigungspflicht nach dem Wehrpflichtgesetz kann bei längeren Auslandsaufenthalten relevant werden und über das Passrecht praktische Folgen...



