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Auch der Antragsgegner darf sich einen Anwalt leisten

von | 09.03.2013 | Zivilrecht

Auch im selbständigen Beweisverfahren ist grundsätzlich die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den Antragsgegner zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung erforderlich, sodass dessen gesetzliche Gebühren und Auslagen bei Vorliegen einer entsprechenden Kostengrundentscheidung vom Antragsteller zu erstatten sind.
Sandro Wulf
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht

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