info@kanzlei-wulf.de

}

08:00 – 20:00 Uhr

Die Abrechnung beendeter Lebensversicherung / Verträge ist geklärt!

von | 23.08.2017 | Zivilrecht

In einer Vielzahl von Fällen gab es Streit zwischen der Lebensversicherung und dem Versicherungsnehmer, wenn dieser von der kapitalbildenden Lebensversicherung Abstand genommen hat.
Der Bundesgerichtshof hat nunmehr entschieden, dass dem Versicherungsnehmer nach Widerruf, Widerspruch oder Rücktritt von kapitalbildenden Lebensversicherungen der mit der Anlage des Sparanteils der Prämien erzielte Gewinn als tatsächlich gezogene Nutzungen zusteht, ohne dass hiervon Abschluss- oder Verwaltungskosten abgezogen werden dürfen.
Da die Oberlandesgerichte der einzelnen Länder dem Bundesgerichtshof folgen, ist damit die Abrechnung beendeter Lebensversicherungsverträge geklärt. Für die Versicherungsnehmer ergibt sich daraus eine Rechtssicherheit. Die bisherige Praxis der Lebensversicherungen, wonach die Abschluss- und Verwaltungskosten berücksichtigt werden, kann danach nicht weiter aufrechterhalten werden.
Zu beachten ist, dass der Versicherungsnehmer nur vom Versicherer tatsächlich gezogene Nutzungen herausverlangen kann. Er trägt dafür die Darlegungs- und Beweislast.
Der Versicherungsnehmer, der seine Lebensversicherung aufkündigen musste oder wollte, ist danach gut beraten die Rechtmäßigkeit der Abrechnung der Versicherung überprüfen zu lassen.
Sandro Wulf
für die Rechtswälte Wulf & Collegen
Fachanwälte in Magdeburg und Stendal

Wichtiger Hinweis: Die auf dieser Webseite bereit gestellten Inhalte dienen der allgemeinen Information. Die Darstellung von Rechtsthemen stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar und kann eine individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt unter Berücksichtigung der konkreten Umstände nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Erstellung der Inhalte kann keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden.

Was ist Mediation? Ablauf, Vorteile und Einsatzbereiche einfach erklärt

Was ist Mediation? Ablauf, Vorteile und Einsatzbereiche einfach erklärt

Mediation ist ein freiwilliges, vertrauliches Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktlösung. Eine neutrale Mediatorin unterstützt die Beteiligten dabei, wieder ins Gespräch zu kommen und selbst eine faire Lösung zu entwickeln. Mediation wird allgemein als freiwilliges und strukturiertes Verfahren beschrieben, bei dem eine neutrale dritte Person die Konfliktparteien bei der gemeinsamen Lösungsfindung unterstützt.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner