info@kanzlei-wulf.de

}

08:00 – 20:00 Uhr

Erbschafts- und Schenkungssteuervollzug ausgesetzt – bitte nicht zahlen!!!

von | 21.03.2014 | Erbrecht, Zivilrecht

Der Bundesfinanzhof hat mit Beschluss vom 21.11.2013 (Az.: II B 46/13) entschieden, dass die fällige Erbschaft- und Schenkungssteuer vorerst nicht mehr von den Hauserben zu leisten ist.
Gegenwärtig ist beim Bundesverfassungsgericht ein Normenkontrollverfahren über die Verfassungsmäßigkeit des Erbschaft- und Schenkungssteuergesetzes anhängig. Da zu diesem Rechtsstreit noch kein Ergebnis vorliegt ist, hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass vorerst Erbschaftssteuerbescheide nicht zu vollziehen sind. Es überwiegt hier das Interesse des Steuerpflichtigen an der Aussetzung der Zahlungspflicht; insbesondere dann, wenn mangels liquider Mittel, z. B. Bargeld, Bankguthaben oder Versicherungsforderungen die erworbenen Vermögensgegenstände veräußert oder belastet werden müssten, um die Steuerschuld zu begleichen.
Daraus ergibt sich für die Erben nichtliquider Vermögenswerte die Möglichkeit, gegen die Heranziehung zur Erbschaft – oder Schenkungssteuer Einspruch einzulegen bzw. die Aussetzung der Vollziehung der jeweiligen Steuerbescheide zu beantragen. Bis zu einem Abschluss des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht ist dann die Steuer nicht zu zahlen.
Rechtsanwalt Hendrik Lippmann

Wichtiger Hinweis: Die auf dieser Webseite bereit gestellten Inhalte dienen der allgemeinen Information. Die Darstellung von Rechtsthemen stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar und kann eine individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt unter Berücksichtigung der konkreten Umstände nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Erstellung der Inhalte kann keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner