Beim Gebrauchtwagenkauf kann dem Käufer eine Nacherfüllung durch den Verkäufer gemäß § 440 Satz 1 BGB nicht zugemutet werden, wenn der Händler das Fahrzeug trotz fehlender Verkehrssicherheit als «TÜV neu» verkauft hatte. Der Käufer ist dann zum sofortigen Rücktritt berechtigt, wie aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15.04.2015 hervorgeht (Az.: VIII ZR 80/14).
Autohändler moniert fehlende Gelegenheit zur Nacherfüllung
Die Klägerin hatte am 03.08.2012 vom beklagten Autohändler einen 13 Jahre alten Pkw Opel Zafira mit einer Laufleistung von 144.000 Kilometern zum Preis von 5.000 Euro gekauft. Entsprechend der im Kaufvertrag getroffenen Vereinbarung («HU neu») war am Tag des Fahrzeugkaufs die Hauptuntersuchung (TÜV) durchgeführt und das Fahrzeug mit einer TÜV-Plakette versehen worden. Am Tag nach dem Kauf versagte der Motor mehrfach. Die Klägerin ließ das Fahrzeug untersuchen und erklärte mit Schreiben vom 30.08.2012 die Anfechtung des Kaufvertrags wegen arglistiger Täuschung, hilfsweise den Rücktritt, unter anderem wegen der bei der Untersuchung festgestellten erheblichen und die Verkehrssicherheit beeinträchtigenden Korrosion an den Bremsleitungen. Der Beklagte bestritt eine arglistige Täuschung und wandte ein, dass die Klägerin ihm keine Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben habe und der Rücktritt deshalb unwirksam sei.
Verlust jeglichen Vertrauens in Zuverlässigkeit des Händlers macht Nacherfüllungsverlangen entbehrlich
Die auf Rückzahlung des Kaufpreises gerichtete Klage der Käuferin hatte in allen Instanzen Erfolg. Der BGH bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz, auch wenn darin hinreichende Feststellungen zu einer arglistigen Täuschung des Beklagten fehlten. Die Entscheidung des Berufungsgerichts sei jedoch aus anderen Gründen richtig. Denn der Anspruch der Klägerin auf Rückzahlung des Kaufpreises ergebe sich jedenfalls aus dem von ihr hilfsweise erklärten Rücktritt. Das gekaufte Fahrzeug sei mangelhaft gewesen, weil es sich entgegen der vereinbarten Beschaffenheit aufgrund der massiven, ohne weiteres erkennbaren Korrosion nicht in einem Zustand befunden habe, der die Erteilung einer TÜV-Plakette am Tag des Kaufvertrags gerechtfertigt habe. Die Klägerin sei deshalb auch ohne vorherige Fristsetzung zum Rücktritt berechtigt gewesen, weil eine Nacherfüllung für sie nach § 440 Satz 1 Alt. 3 BGB unzumutbar gewesen wäre. Angesichts der beschriebenen Umstände habe die Klägerin nachvollziehbar jedes Vertrauen in die Zuverlässigkeit und Fachkompetenz des beklagten Gebrauchtwagenhändlers verloren. Sie musste sich nach Auffassung des BGH nicht auf eine Nacherfüllung durch ihn einlassen. (zitiert aus Beck-aktuell)
Rechts- und Fachanwälte
Wulf & Collegen
in Stendal und Magdeburg
Fehlende Verkehrssicherheit eines vom Händler als «TÜV neu» verkauften Gebrauchtwagens rechtfertigt sofortigen Rücktritt vom Kauf !

Symbolbild – generiert mit KI
Wichtiger Hinweis: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Inhalte dienen der allgemeinen Information. Die Darstellung von Rechtsthemen stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar und kann eine individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt unter Berücksichtigung der konkreten Umstände nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Erstellung der Inhalte kann keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden.
Beitrag teilen
Rechtsberatung ist Vertrauenssache
Als Rechtsanwälte Wulf & Collegen begleiten wir Mandanten seit vielen Jahren in wichtigen Rechtsfragen – persönlich, verständlich und konsequent. Mehr als 1.200 Mandantenbewertungen bestätigen unsere Arbeit.
Ihr erster Schritt zur rechtlichen Klärung
Sie stehen vor einer rechtlichen Herausforderung und wünschen sich eine erste Orientierung? Wir wissen, dass dieser Schritt Vertrauen voraussetzt.
Schildern Sie uns Ihr Anliegen über das Formular kurz und präzise. Ihre Anfrage ist unverbindlich und dient uns als Grundlage für eine erste Einschätzung.
Das dürfen Sie erwarten:
Unverbindlicher Erstkontakt: Ihre Kontaktaufnahme ist ohne Risiko und verpflichtet Sie zu nichts.
Zeitnahe Rückmeldung: Wir melden uns werktags in der Regel zeitnah mit einer ersten Einschätzung bei Ihnen.
Vertrauliche Behandlung: Ihre Daten werden diskret und mit der gebotenen Sorgfalt behandelt.
Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen
Anwaltliche Beratung und Vertretung – persönlich vor Ort und digital
Haben Sie Fragen zu diesem oder einem anderen rechtlichen Thema? Wünschen Sie eine spezialisierte Einschätzung zu Ihrem individuellen Fall? Die Rechtsanwälte Wulf & Collegen beraten und vertreten Mandanten bundesweit sowie direkt an unseren regionalen Standorten:
- Magdeburg: Kompetente Unterstützung und schnelle Termine erhalten Sie bei Ihrem
Rechtsanwalt in Magdeburg. - Stendal: Ihre maßgeschneiderte rechtliche Beratung und Vertretung finden Sie bei Ihrem
Rechtsanwalt in Stendal.
Weitere Themen und aktuelle Beiträge:
Weiterführende Informationen, rechtliche Einordnungen und nützliche Ratgeber zu allen unseren Fachgebieten finden Sie in unserem Bereich
Ratgeber & News.
