Gerade in der Urlaubszeit kommt es häufig vor, dass Flüge überbucht sind bzw. regelmäßig aufgrund von Logistikproblemen Flüge sich verspäten oder sogar gänzlich ausfallen.
Durch eine EU-Verordnung und darauf basierende Urteile ist grundsätzlich festgelegt worden, wann ein Fluggast Anspruch auf Verpflegung in der Wartezeit hat bzw. bei längerer Verspätung wann er einen Anspruch auf Rückerstattung des Flugpreises, Umbuchungsmöglichkeiten bzw. einen Entschädigungsan
spruch hat.
Dies muss von Einzelfall zu Einzelfall individuell geprüft werden und es sind Entschädigungszahlungen zwischen 250,00 € bei Strecken bis 1.500 km, 400,00 € bei Strecken über 1.500 km in der EU bzw. bis 3.500 km außerhalb der EU und 600,00 € bei mehr als 3.500 km als Entschädigungszahlung durchsetzbar.
Wir unterstützen Sie gern bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche und beachten für Sie die engen Fristen, die dabei eingehalten werden müssen.
Rechtsanwalt Wulf
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