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Unzulässige Abmahnung und Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung

von | 15.12.2009 | Zivilrecht

Zur Zeit ist festzustellen, dass vermehrt Schreiben von Anwaltskanzleien an Internetnutzer und Bürger versandt werden, in welchen diese aufgefordert werden, wegen der illegalen Nutzung von so genannten Tauschbörsen beigefügte Unterlassungserklärungen zu unterzeichnen.
Es ist für jeden vorerst zu prüfen, ob dieser tatsächlich illegal Angebote heruntergeladen hat oder seinen Anschluß zur Verfügung gestellt hat. Insbesondere ist zu prüfen, ob durch Mitglieder des Haushaltes, insbesondere die Kinder, mit dem hauseigenen PC oder Internetanschluss in diesen Bereichen gesurft wurde. Dies ist von Bedeutung, da der Anschlussinhaber für jeden Nutzer grundsätzlich zur Haftung gezogen werden kann.
Soweit dies ausgeschlossen werden kann, sollte bei Erhalt eines Abmahnschreibens, mit der Aufforderung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, ein Anwalt konsultiert werden, der sodann den Sachverhalt ausführlich durchsprechen und prüfen kann. Im Ergebnis dieser Prüfung kann sodann ein Schriftsatz an den Anwalt bzw. die Firma versandt werden, die hier unberechtigt abmahnt und der Anspruch kurzfristig zurückgewiesen werden, ohne dass die in dem Aufforderungsschreiben aufgezeigten Kosten an die abmahnenden Anwälte oder die Firma gezahlt werden muss.
Lediglich die Kosten bei dem Anwalt, dessen Hilfe gesucht wurde, sind zu tragen, die jedoch im Verhältnis zu den Kosten der gegnerischen Anwälte überschaubar sind.
Eine Beratung und Vertretung durch einen eigenen Anwalt des Vertrauens lohnt sich meistens.
Für die Rechtsanwaltskanzlei Wulf & Collegen
Rechtsanwalt Wulf

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